Home News EU-Kommission: Mitgliedsstaaten müssen Verbraucherschutzbehörde einrichten – 14.10.2004

EU-Kommission: Mitgliedsstaaten müssen Verbraucherschutzbehörde einrichten – 14.10.2004

Der Ministerrat hat die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz am 07.10.04 verabschiedet. Sie regelt die EU-weite Vernetzung einzelstaatlicher Durchsetzungsbehörden.

Der Ministerrat hat die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz am 07.10.04 verabschiedet. Sie regelt die EU-weite Vernetzung einzelstaatlicher Durchsetzungsbehörden.

Das Ziel der Verordnung besteht darin, die mit der Durchsetzung des Verbraucherrechts befassten nationalen Behörden miteinander zu vernetzen und diese dazu in die Lage zu versetzen, gemeinsam gegen unseriöse Geschäftemacher vorzugehen, die die Freiheiten des Binnenmarktes für eine Täuschung der Verbraucher missbrauchen.

Mit dem Rechtsakt sollen die Hindernisse für einen Informationsaustausch und die Zusammenarbeit beseitigt werden. Die Durchsetzungsbehörden können sich künftig an ihre Partner in den anderen Mitgliedstaaten wenden und diese zu entsprechenden Maßnahmen veranlassen. Den Weg hatte eine politische Einigung zwischen Parlament und Rat im Mai dieses Jahres bereitet. Das neue EU-weite Netz wird ab 2006 tätig werden.

Quelle: Pressemitteilung der EU vom 08.10.2004

Weiterführende Links zu diesem Thema

Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz

Mitteilung der Wettbewerbszentrale vom 20.05.2004

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