Die Europäische Kommission hat gestern einen Vorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher beschlossen. Die Verbraucherrechtsrichtlinie betrifft Verträge über den Kauf von Waren und über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Sie enthält beispielsweise Regelungen zu vorvertraglichen Informationen, zum Widerrufsrecht, zu Gewährleistungsrechten und zu missbräuchlichen Vertragsklauseln.
Ziel dieses Richtlinienvorschlags ist es, durch eine Vereinheitlichung der Verbraucherrechte das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt zu stärken und grenzüberschreitenden Handel zu fördern. Ein einheitliches Verbraucherrecht soll nach dem Willen der Kommission insbesondere durch eine Vollharmonisierung erreicht werden. Bisher gibt die EU hier nur Mindeststandards vor, wodurch die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, weitergehende nationale Regelungen aufrechtzuerhalten oder neu einzuführen. Ob dieses Ziel durch den vorgelegten Rechtsakt erreicht werden kann, wird nunmehr von den Mitgliedstaaten kritisch geprüft.
In der vorgeschlagenen Verbraucherrechtsrichtlinie werden vier bereits bestehende EU-Richtlinien überarbeitet und in einem Regelwerk zusammengefasst. Hierbei handelt es sich um die sog. Haustürwiderrufsrichtlinie (97/77/EWG), die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln (93/13/EWG), die Fernabsatzrichtlinie (97/77/EG) und die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (1999/44/EG). Dem Richtlinienvorschlag voraus ging eine Überprüfung verschiedener verbraucherbezogener Richtlinien. Die Wettbewerbszentrale hat zu einzelnen Konsultationen Stellungnahmen abgegeben.
Weiterführende Informationen:
Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 08.10.2008 >>
Vorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher>>
Bisherige Rechtsentwicklung auf EU-Ebene >>
Pressemitteilung des BMJ v. 08.10.2008 >>
Stellungnahme der Wettbewerbszentrale zum Grünbuch Consumer Acquis v. 14.05.2007 >>
Stellungnahme der Wettbewerbszentrale zur Überarbeitung der Fernabsatzrichtlinie v. 20.11.2006 >>
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