Die Europäische Kommission verabschiedete am 18.06.2003 einen Vorschlag für eine Richtlinie über unlautere Praktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie, die ein allgemeines Verbot unlauterer Geschäftspraktiken enthält, die das Wirtschaftsverhalten der Verbraucher wesentlich beeinflussen, werden die Rechte der Verbraucher klarer gefasst und der grenzüberschreitende Geschäftsverkehr erleichtert. Dieser einheitliche Satz gemeinsamer Regeln tritt an die Stelle der bestehenden Vielfalt nationaler Vorschriften und Gerichtsentscheidungen zum Thema Geschäftspraktiken. Damit haben die Verbraucher überall – ob beim Einkauf im Laden um die Ecke oder auf einer Website aus einem anderen Mitgliedstaat – denselben Schutz gegen „harte“ Geschäftspraktiken und unseriöse Geschäftemacher. Es gibt zwei Hauptkategorien der Unlauterkeit: irreführende und aggressive Praktiken. Nach unabhängigen Wirtschaftsstudien wird die Richtlinie die Auswahl für den Verbraucher erweitern, den Wettbewerb anregen und für kleine und mittlere Unternehmen in Europa den Horizont erweitern. Der Kommissionsvorschlag ist das Ergebnis mehrjähriger Konsultationen, mit Beiträgen von Verbrauchergruppen, Unternehmen und Regierungsstellen, er wird mit einer ausführlichen Folgenabschätzung vorgelegt. Der Vorschlag wird nun an das Europäische Parlament und den Rat zur Annahme im Mitentscheidungsverfahren weitergeleitet und könnte Anfang 2005 in Kraft treten.
Details erfahren Sie auf der Seite der EU hier.
Text der Richtlinie in englischer Sprache
Quelle: Presseerklärung der EU vom 18.06.2003
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