Home News EU-Kommission: Diskussion über die Bekämpfung unerbetener E-Mails (Spam) mit Vertretern aus Wirtschaft, Verwaltung und Verbraucherverbänden

EU-Kommission: Diskussion über die Bekämpfung unerbetener E-Mails (Spam) mit Vertretern aus Wirtschaft, Verwaltung und Verbraucherverbänden

Nur wenige Tage vor Ablauf der Frist für die Umsetzung der neuen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation in nationales Recht (31. Oktober) veranstaltet Erkki Liikanen, EU-Kommissar für Unternehmen und Informationsgesellschaft, am 16. Oktober in Brüssel einen Workshop zum Thema unerbetene kommerzielle E-Mails

Nur wenige Tage vor Ablauf der Frist für die Umsetzung der neuen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation in nationales Recht (31. Oktober) veranstaltet Erkki Liikanen, EU-Kommissar für Unternehmen und Informationsgesellschaft, am 16. Oktober in Brüssel einen Workshop zum Thema unerbetene kommerzielle E-Mails, auch „Spam“ genannt. Mehr als 200 Teilnehmer aus den Mitgliedstaaten, der Industrie und anderen Bereichen werden darüber diskutieren, wie man das Spam-Verbot am wirkungsvollsten umsetzen und dadurch bei den Verbrauchern mehr Vertrauen in das Internet und in Kommunikationsdienste schaffen kann. Die vorgeschlagenen Maßnahmen konzentrieren sich insbesondere auf die Verbraucheraufklärung, die wirksame Durchsetzung der Gemeinschaftsvorschriften in den Mitgliedstaaten, technische, selbstregulierende Lösungen der Industrie sowie internationale Zusammenarbeit. Die Ergebnisse des Workshops dienen als Grundlage für eine Mitteilung der Kommission, die voraussichtlich noch dieses Jahr veröffentlicht wird.

„Die Zunahme unerbetener kommerzieller E-Mails, auch unter der Bezeichnung ‚Spam‘ bekannt, ist Besorgnis erregend und könnte sogar dem E-Commerce und der Informationsgesellschaft Schaden zufügen“, so Erkki Liikanen. „Die Mitgliedstaaten müssen ihrer Verpflichtung nachkommen, das Spam-Verbot termingerecht in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen, doch dies ist lediglich ein erster Schritt. Das Thema ‚Spam‘ geht uns alle an, und ich hoffe, dass alle betroffenen Parteien von den Mitgliedstaaten über Unternehmen bis hin zu Privatpersonen erkennen, welche Herausforderung dieses Problem darstellt, und gemeinsam mit uns einen Konsens über die Maßnahmen zur Spam-Bekämpfung erarbeiten.“

Im vergangenen August wurde der Anteil von Spam am weltweiten E-Mail-Verkehr auf 50 % und am E-Mail-Verkehr innerhalb der EU auf 46 % geschätzt. Dies bedeutet einen dramatischen Anstieg, denn im April 2001 belief sich Schätzungen zufolge der Anteil von Spam am weltweiten E-Mail-Verkehr auf „nur“ 7 %.

Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation untersagt den Versand unerbetener kommerzieller Nachrichten an Privatpersonen innerhalb der EU. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass ihre nationalen Rechtsvorschriften bis zum 31. Oktober 2003 entsprechend angeglichen sind.

Auf der Grundlage dieser neuen Vorschriften befasst sich der Workshop am 16. Oktober 2003, der von Kommissar Liikanen eröffnet wird, mit den zusätzlich erforderlichen Maßnahmen zur Spam-Bekämpfung im Hinblick auf die technischen Aspekte, die zu leistende Aufklärungsarbeit und die Durchsetzung der Bestimmungen. Die Ergebnisse werden in eine Mitteilung der Kommission, die noch für dieses Jahr geplant ist, Eingang finden. Die Teilnahme am Workshop steht allen interessierten Parteien, einschließlich der Presse, offen.

Um die Diskussion im Workshop anzuregen, hat die Kommission ein Diskussionspapier veröffentlicht, das einen Vorschlag für eine Strategie zur Spam-Bekämpfung im Hinblick auf die rechtlichen und technischen Aspekte sowie die erforderliche Aufklärungsarbeit enthält. Es kann unter folgender Internetadresse abgerufen werden:
http://europa.eu.int/information_society/
topics/ecomm/doc/highlights/current_spotlights/
spam/310_01_issue_paper_workshopspam_web.doc

Hintergrund:
Die EU hat im Juli 2002 eine Richtlinie verabschiedet, die den Versand kommerzieller E-Mails an Privatpersonen innerhalb der EU untersagt. Mit einer einzigen Ausnahme für bestehende Kundenbeziehungen ist E-Mail-Werbung nur bei vorheriger Einwilligung der Teilnehmer gestattet (Artikel 13 der Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG vom 12. Juli 2002 für elektronische Kommunikation). Diese so genannte „Opt-in“-Regelung gilt gleichermaßen für SMS-Nachrichten und andere elektronische Nachrichten, die auf einem Endgerät im Mobilfunk- oder Festnetz empfangen werden. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus auch den Versand unerbetener kommerzieller E-Mails an Unternehmen verbieten. Sie müssen die Anwendung und wirksame Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften spätestens zum 31. Oktober 2003 gewährleisten.

Hintergrundinformationen zum Workshop sowie zu den Plänen der Kommission und den neuen Bestimmungen finden hier.

Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission vom 13.10.2003

Weiterführende Links

Die Richtlinie über die Behandlung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der elektronischen Kommunikation finden Sie hier

Die Telekommunikation-Pläne der EU-Kommission, die im Jahr 2000 begonnen haben finden Sie hier.

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