Das Werbeverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel könnte zukünftig gelockert werden:
Medienberichten zur Folge plant die EU-Kommission, im Herbst einen Richtlinienvorschlag vorzulegen, wonach in der EU zukünftig auch über verschreibungspflichtige Medikamente öffentlich informiert werden darf. Patienten solle auf diese Weise die Möglichkeit eröffnet werden, sich über Anwendungsgebiete, Nebenwirkungen oder Preise von rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu informieren.
Bei den geplanten öffentlich zugänglichen Informationen handele es sich um verständliche Zusammenfassungen der Beipackzettel sowie der Arzneimittelverpackungen, die sachlich korrekt und vertrauenswürdig sein müssten.
Werbung für diese Arzneimittel im Sinne von Anpreisungen solle aber auch künftig verboten bleiben.
Der Vorschlag sei allerdings nicht unumstritten: Kritiker, wie beispielsweise Verbraucherschutzverbände, befürchteten, dass eine klare Trennung zwischen Information und Werbung nicht möglich sein werde. Dadurch bestünde die Gefahr, dass Patienten in die Irre geführt würden.
In Deutschland ist das Verbot der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber Patienten in § 10 Heilmittelwerbegesetz (HWG) niedergelegt. Der Begriff „Werbung“ wird im Wettbewerbsrecht weit ausgelegt und erfasst nach geltendem Recht auch reine Informationen, soweit sie der Absatzförderung dienen.
Darüber hinaus ist die „Werbung für Arzneimittel“ in Art. 86 der Richtlinie 2001/83/EG definiert als „alle Maßnahmen zur Information, zur Marktuntersuchung und zur Schaffung von Anreizen mit dem Ziel, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern; …“.
Quellen und weiterführende Informationen:
FAZ.NET vom 02.09.2008 „EU-Gesetzesvorschlag – Informationsverbot für Arzneien soll fallen“ >>
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