Ab dem 18. Februar 2024 werden die Vorschriften der neuen EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) gelten. Diese soll den Lebenszyklus von Batterien, die in der EU in den Verkehr gebracht werden, regeln. Durch strengere Sicherheitsanforderungen und die Einführung gesetzlicher Vorschriften zur Bewirtschaftung von Altbatterien wird der Lebenszyklus von Batterien umfassend reguliert, um eine klimafreundliche Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die neue Verordnung ersetzt die Batterierichtlinie (2006/66/EG) und verschärft deren Vorgaben. Außerdem werden neue Pflichten für Wirtschaftakteure begründet.
Für wen gilt die Verordnung?
Die Verordnung ist für alle Wirtschaftsakteure bindend, die Batterien in der EU in den Verkehr bringen, in Betrieb nehmen oder verwerten. Dabei gilt die Verordnung für alle Kategorien von Batterien. Dazu zählen unter anderem Gerätebatterien, Starterbatterien, Elektrofahrzeugbatterien oder auch Industriebatterien.
Was müssen Wirtschaftakteure beachten?
Die EU-Batterieverordnung legt eine Reihe von Verpflichtungen für Wirtschaftsakteure fest.
Unter anderem werden mit der neuen EU-Batterieverordnung strengere Sicherheitsanforderungen eingeführt. Darunter die Beschränkung der Verwendung bestimmter Stoffe in Batterien sowie die Festlegung von CO₂-Höchstwerten für bestimmte Batterien mit der Pflicht zur Erstellung einer CO₂-Fußabdruck-Erklärung. Die Verordnung stellt erstmals gesetzliche Anforderungen an die Leistung und Haltbarkeit von Batterien.
Die Hersteller und Importeure treffen Kennzeichnungspflichten. Sie haben ein Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen, eine EU-Konformitätserklärung abzugeben und eine CE-Kennzeichnung vorzunehmen. Zusätzlich müssen sie einen QR-Code auf den Batterien anbringen, der sämtliche erforderlichen Informationen wie etwa zur Kapazität, Haltbarkeit, Menge gefährlicher Stoffe und andere Merkmale der Batterie bereithält.
Darüber hinaus trifft die Hersteller im Hinblick auf die Bewirtschaftung von Altbatterien eine erweiterte Herstellerverantwortung. Sie sind dann unter anderem zur Einrichtung eines Sammel- Rücknahme- und Recyclingsystems verpflichtet. Altbatterien müssen unentgeltlich zurückgenommen werden. Diese Rücknahmepflicht gilt auch für Händler, unabhängig davon, ob die Batterie bei ihnen gekauft wurde.
Hintergrund:
Mit der EU-Batterieverordnung, die am 17. August 2023 in Kraft getreten ist, hat die europäische Union einen weiteren Schritt im Rahmen des Green Deals unternommen, um bis 2050 klimaneutral zu werden. Batterien stellen als wichtige Energiequelle ein Schlüsselelement für nachhaltige Mobilität, saubere Energie und Klimaneutralität dar. Aufgrund der rapide ansteigenden Nachfrage nach Batterien, insbesondere in der Automobilindustrie bestand auf europäischer Ebene das Bedürfnis, einen harmonisierten Regelungsrahmen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit, die Leistung, die Sicherheit, die Sammlung, das Recycling und die weitere Nutzung von Batterien zu schaffen. Mit der EU-Batterieverordnung hat der EU-Gesetzgeber ein Regelwerk geschaffen, das zur Verringerung negativer Umweltauswirkungen beitragen und eine sichere und nachhaltige Wertschöpfungskette für Batterien gewährleisten soll.
Weiterführende Informationen
Verordnungstext der EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) >> aus dem Angebot der Europäischen Union
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Handel & Konsumgüter >>
mh
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