Das in Italien ansässige Unternehmen Dimensione, ein Vertreiber von Bauhaus-Nachbauten, hat sich gegenüber der Wettbewerbszentrale verpflichtet, die Werbung für „Topmodelle der Bauhaus-Tradition“ wie in einer Werbebeilage zum 120. Geburtstag von Mies van der Rohe nicht zu wiederholen. Bei jedem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe fällig.
In Werbeanzeigen hatte das Unternehmen für „Bauhaus-Schnäppchen“ geworben und die „wichtigsten Klassiker von Le Corbusier, Marcel Breuer u.a. noch günstiger als sonst …“ angeboten. Aus Wirtschaftskreisen erhielt die Wettbewerbszentrale zahlreiche Beschwerden. Denn: Im Rahmen derartiger Anzeigen wurde der Eindruck erweckt, das Unternehmen biete echte Bauhaus-Designobjekte an. Tatsächlich handelte es sich aber weder um Originale noch um lizenzierte Nachbauten. Die Wettbewerbszentrale hat wegen der dadurch begründeten irreführenden Werbung Dimensione erneut und mit Erfolg abgemahnt.
Das Unternehmen war auf Antrag der Wettbewerbszentrale bereits von dem Landgericht Hamburg mit Urteil vom 24.10.2006 (Az. 312 O 188/06 – s. Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 14.11.2006) verurteilt worden, für Möbelnachbauten mit der Bezeichnung „Bauhaus-Designobjekte“ zu werben. In diesem Verfahren lag aus gleichem Grund eine irreführende Werbung vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Dimensione Berufung eingelegt hat.
„Durch Werbung und Vertrieb von Plagiaten werden Herstellern und Händlern von lizenzierten Markenprodukten wirtschaftliche Schäden zugefügt“, so Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. Dies habe mit fairem Wettbewerb nichts mehr zu tun. Die Wettbewerbszentrale greife daher mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln des Wettbewerbsrechts konsequent ein.
Nachdem nunmehr die irreführende Werbung für Plagiate erfolgreich unterbunden wurde, greift Dimensione allerdings zu neuen irreführenden Aussagen: In aktuellen Werbebeilagen wirbt das Unternehmen für Produkte, die bereits Gegenstand der vorausgegangenen Werbeaktion waren. Dieses Mal jedoch liegen die beworbenen Preise im Rahmen eines „Sonder-Fabrikverkaufs“ höher als in der vorangegangenen Werbeaktion anlässlich des 120. Geburtstages von Mies van der Rohe: Seinerzeit wurden z.B. für eine Wagenfeldleuchte 139,– € verlangt, während nunmehr im „Sonder-Fabrikverkauf“ die Wagenfeldleuchte 159,– € kosten soll. Die Wettbewerbszentrale hat diesbezüglich eine Irreführung hinsichtlich der Preisgünstigkeit des Angebots beanstandet. Dimensione hat nun bis zum 08.02.2007 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Anderenfalls wird die Wettbewerbszentrale erneut eine einstweilige Verfügung beantragen.
„Die Hartnäckigkeit, mit der hier die Regeln eines fairen Wettbewerbs verletzt werden, sucht Seinesgleichen“, so Ottofülling. Die Wettbewerbszentrale als die Institution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb bietet unter Beanspruchung der ihr nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Verfügung stehenden Mitteln der Wirtschaft Schutz vor Werbung für Plagiate.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Büro München
ottofuelling@wettbewerbszentrale.de
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