In Zusammenarbeit mit der Fahrlehrerbetreuung und Fortbildung GmbH, der Bildungseinrichtung des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer, wird das Thema Wettbewerbsrecht in die Fahrlehrerfortbildung nach § 33 a Fahrlehrergesetz integriert.
Wie auch bereits im Rahmen der Fahrlehrerfortbildung in Schleswig Holstein im Februar wird Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, der bei der Wettbewerbszentrale für die wettbewerbsrechtlichen Themen der Fahrlehrerschaft zuständig ist, in Unterrichtseinheiten à 90 Minuten die grundlegenden wettbewerbsrechtlichen Fragen darstellen. Neben Hinweisen und Tipps zur Gestaltung zukünftiger Werbemaßnahmen wird im Rahmen des Unterrichts auch eine Hilfestellung für den Fall gegeben, dass bereits die Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes erfolgt ist.
An insgesamt fünf Terminen von September bis November 2008 werden damit auch Fragen des Wettbewerbsrechts zur Fortbildung der Fahrlehrerschaft in Bayern gehören.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Keine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein nicht nur aus Nahrungsergänzungsmitteln bestehendes Darmsanierungsprogramm
-
Neues „Recht auf Reparatur“: EU-Regelung soll Nachhaltigkeit und Ökodesign von Produkten fördern
-
LG Koblenz definiert wesentliche Tätigkeiten des Kraftfahrzeughandwerks
-
Wettbewerbszentrale klagt wegen Werbung für „besten Verkaufspreis“ bei Gebrauchtwagen
-
Werbung mit Angst vor der Energiewende