Eingetragener Verein
Organe
Satzung
Rechtsform
Die Wettbewerbszentrale wurde im Jahre 1912 als eingetragener Verein gegründet. Nach dem zweiten Weltkrieg erfolgte eine Neugründung am 17.07.1949 in Frankfurt a. M., wo die Wettbewerbszentrale auch heute noch eingetragen ist (Registergericht AG Frankfurt am Main VR 6482). Die Wettbewerbszentrale ist seit ihrer Gründung als gemeinnützig anerkannt.
Organe der Wettbewerbszentrale
Mitgliederversammlung
Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Zu ihren Aufgaben gehört u. a. die Wahl des Präsidiums auf Vorschlag des Beirates, die Wahl des Beirates sowie die Billigung des Haushaltsplanes.
Präsidium
Das Präsidium vertritt die Wettbewerbszentrale vereinsrechtlich. Es ist ehrenamtlich tätig und besteht aus von der Mitgliederversammlung gewählten Unternehmensvertretern aus Handel, Industrie und anderen Dienstleistungsbranchen. Das Präsidium wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Beirates gewählt. Seine Amtszeit beträgt drei Jahre.
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Beirat
Der Beirat hat die Aufgabe, das Präsidium über die Auffassung und über die wettbewerbsrechtlichen Interessen der Wirtschaft zu unterrichten, die Objektivität der Geschäftsführung zu überwachen und die ausschließliche Verwendung der Beiträge für die satzungsmäßigen gemeinnützigen Zwecke zu sichern.
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Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt dem Geschäftsführenden Präsidiumsmitglied als Hauptgeschäftsführer.
Seit 1998 ist Dr. Reiner Münker Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied.
Satzung
Grundlage der Organisation der Wettbewerbszentrale ist ihre Satzung (2023-04-26 Satzung Wettbewerbszentrale.pdf)