Die Firma Online Verlag GmbH, Ratingen versandte seit dem Jahre 2000 Formulare für Eintragungen in ein Online-Firmenverzeichnis. Die Formulare enthielten keinen erkennbaren Hinweis auf die jährlichen Kosten des Eintrags im Höhe von € 845,00. Diese Tatsache, ergab sich erst aus dem Kleingedruckten des Formulars. Hierin wurde per Sternchenhinweis verwiesen. Der Adressat, der mit seiner Unterschrift den Grundeintrag in Auftrag gab, ging davon aus, der Grundeintrag sei kostenlos.
Das Verhalten der Firma Online Verlag GmbH wurde vom DSW als grob irreführend eingestuft. Dies hat der BGH in einer Entscheidung nun bestätigt.
Urteil des BGH vom 08.07.2004, Aktz.: I ZR 142/02
Weiterführende Links zu diesem Thema
Pressemitteilung des DSW vom 05.10.2004, dort finden Sie auch einen Link auf das BGH-Urteil
Weitere aktuelle Nachrichten
-
LG Bremen: Werbung für angebliche Solarpflicht irreführend
-
Rückblick: Online-Seminar zu Kundenbewertungen
-
Keine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein nicht nur aus Nahrungsergänzungsmitteln bestehendes Darmsanierungsprogramm
-
Neues „Recht auf Reparatur“: EU-Regelung soll Nachhaltigkeit und Ökodesign von Produkten fördern
-
LG Koblenz definiert wesentliche Tätigkeiten des Kraftfahrzeughandwerks