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Digitale Welt

Neue Vorgaben für neue Geschäftsmodelle

E-Commerce, Plattformen und Software

Schwerpunktbereich

Mit ihren Innovationen prägen und verändern die Akteure der digitalen Welt das Konsumverhalten unzähliger Menschen. Ob ShoppingStreaming, Social Media oder SaaS – das Leben findet zunehmend online statt. Die Gesetzgeber versuchen, mit den Entwicklungen Schritt zu halten. Dementsprechend zahlreich sind die Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. Für Unternehmen ist es eine Herausforderung, die wechselnden deutschen wie europäischen Vorgaben im Blick zu behalten. 

Unsere spezialisierten Juristen kennen sich aus mit Informationspflichten zwischen Widerruf und Kündigungsbutton oder spezialgesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften. Zunehmend komplex sind auch die Anforderungen an Preiswerbung, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz im E-Commerce. Bei Bedarf lassen wir vor Gericht klären, wie einzelne Vorschriften zu verstehen sind. Unwägbarkeiten gibt es für Unternehmen außerdem bei der Marketing-Zusammenarbeit mit Influencern. Hier stehen wir unseren Mitgliedern gern zur Seite.

Die Plattformökonomie lässt vor allem Haftungsfragen aufkommen. Welche Pflichten betreffen die Portalbetreiber, welche die Anbieter auf den Portalen? Vermeintlich einfache Prinzipien wie „Notice and take down“ und „Notice and stay down“ sind rechtlich immer wieder umstritten und wollen sorgfältig austariert sein.

In der Gamingbranche sind etwa der Erwerb von Lootboxen und Ingame-Währungen mit Verbraucherrechten in Einklang zu bringen.

Ihr Ansprechpartner

Marvin Dinges

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Tannenwaldallee 6 
61348 Bad Homburg 
Telefon: +49 6172 121532
Telefax: +49 6172 121510
Mail

Kai-Oliver Kruske

Tannenwaldallee 6 
61348 Bad Homburg 
Telefon: +49 6172 121516
Telefax: +49 6172 121510

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Wettbewerbszentrale beanstandet unerlaubte Bewertungsaufforderungen

Die Wettbewerbszentrale hat jüngst in zwei Fällen E-Mails von Unternehmen beanstandet, die ihre Kundschaft ohne Einwilligung dazu aufforderten, Kundenbewertungen abzugeben. Der Betreiber eines Onlineshops für Fahrräder sowie ein bekannter Kleidungshersteller mit eigenem Onlineshop versendeten nach Käufen E-Mails an die Kundschaft. In…

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OLG Nürnberg: Referenzpreis muss unschwer zu ermitteln sein

Weitere Klärung zu § 11 Preisangabenverordnung: Das OLG Nürnberg betont in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale, dass der sogenannte Referenzpreis in verständlicher Weise dargestellt werden muss (Urteil v. 24.09.2024, Az. 3 U 460/24, nicht rechtskräftig). Fast zeitgleich zur Entscheidung des EuGH…

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EuGH: Ein gestiegener Preis kann kein „Highlight“ sein

Nach einem Urteil des EuGH vom heutigen Tag muss sich die Werbung für Preisermäßigungen (beispielsweise mit prozentualen Rabatten oder Begriffen wie „Preis-Highlight“) auf den niedrigsten Preis innerhalb der letzten 30 Tage vor Preisermäßigung beziehen  (EuGH, Urteil vom 26.09.2024., Rs. C-330/23).…

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