Am vergangenen Freitag haben das EU-Parlament und der Europäische Rat eine Einigung zum Vorschlag eines Gesetzes über digitale Dienste („Digital Services Act“, kurz: DSA) erzielt. Mit dem Verordnungsvorschlag DSA soll die E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 aktualisiert und die Plattformhaftung EU-weit einheitlich geregelt werden, um mehr Schutz vor illegalen Online-Inhalten sowie illegalen Waren und Dienstleistungen auf Plattformen zu erreichen.
Hintergrund:
Die EU-Kommission hatte am 15.12.2020 ein umfangreiches Gesetzespaket zur Regulierung von Plattformen vorgestellt, das neben dem Digital Markets Act (DMA) auch den Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste und zur Änderung der RL 2000/31/EG) umfasst. Ziel des Gesetzesentwurfs sind ein besserer Schutz der Verbraucher, ein klarer Transparenzrahmen für Online-Plattformen sowie die Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt.
Dies soll erreicht werden u.a. durch neue Berichtspflichten, neue Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen, neue Verfahren zur schnelleren Entfernung illegaler Inhalte sowie Transparenz von Online-Werbung gegenüber Nutzern in Ergänzung der bestehenden Regeln der Datenschutz-Grundverordnung.
Anwendungsbereich – für wen der DSA gilt:
Die neuen Regelungen finden Anwendung auf Online-Vermittlungsdienste, darunter etwa Internetdienste, Hosting-Dienste (z.B. Cloud-Anbieter) oder Online-Plattformen (z.B. Online-Marktplätze, Social Media Plattformen).
Mehr Verantwortung für Online-Vermittlungsdienste:
Online-Vermittlungsdienste sind – gestuft nach ihrer Rolle und Größe – nach dem neuen Gesetz u.a. verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um Nutzer besser vor illegalen Inhalte, illegalen Waren und Dienstleistungen zu schützen:
Dazu gehört etwa die rasche Entfernung illegaler Inhalte (inklusive illegaler Waren und Dienstleistungen) durch ein klares „Notice and Action“-Verfahren, das die Meldung illegaler Inhalte durch Nutzer ermöglicht.
Außerdem sollen Online-Marktplätze sicherstellen, dass Verbraucher dort sichere Produkte kaufen können. Dazu wird etwa auf das „Know your business customer“-Prinzip gesetzt. Dies bedeutet die Überprüfung der Verlässlichkeit der Angaben von Drittanbietern (marketplace-Händlern) durch den Marktplatzbetreiber, hierzu gibt es neue Verpflichtungen zur Rückverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen. Außerdem müssen Online-Marktplätze Anstrengungen unternehmen, um zu verhindern, dass illegale Inhalte auf ihren Plattformen erscheinen – auch durch stichprobenartige Kontrollen.
Im Hinblick auf Online-Werbung soll es beispielsweise Transparenzmaßnahmen für Online-Plattformen zu verschiedenen Themen geben, einschließlich der Algorithmen, die für die Empfehlung von Inhalten oder Produkten an Nutzer verwendet werden.
Die Verordnung muss nun noch finalisiert und formal angenommen werden, bevor diese Geltung erlangt. Die neuen Regeln des DSA gelten dann nach einer geplanten Übergangsfrist von 15 Monaten unmittelbar, d.h. eine weitere Umsetzung in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten ist nicht erforderlich.
Quelle und weiterführende Informationen
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 23.04.2022 (im Internetangebot der EU-Kommission) >>
Fragen und Antworten zum Gesetz über digitale Dienste (im Internetangebot der EU-Kommission) >>
ug
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing durch
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig