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Deutscher Werberat: Erweiterte Verhaltensregeln für die Werbung mit Alkohol

Ab dem 1.1.2005 gelten erweiterte freiwillige Verhaltensregeln der Alkoholwirtschaft.

Ab dem 1.1.2005 gelten erweiterte freiwillige Verhaltensregeln der Alkoholwirtschaft. Der Deutsche Werberat hat eine erweiterte Fassung der „Verhaltensregeln des Deutschen Werberates über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke“ veröffentlicht, auf die sich der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft e. V. (ZAW), der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) sowie elf weitere Verbände der Alkoholwirtschaft, des Handels, der Werbeagenturen und der Medien geeinigt haben.

Der Codex enthält acht detaillierte Regelungen, mit denen die Aufforderung zu missbräuchlichem Alkoholkonsum, Werbung für alkoholhaltige Getränke gegenüber Kindern und Jugendlichen, Werbung mit Leistungssportlern, Werbung mit Fahrzeugführenden, Werbung mit krankheitsbezogenen Aussagen, Werbung mit besonderer Herausstellung des Alkoholgehalts, Werbung mit enthemmender Wirkung, der Beseitigung von Angstzuständen oder psychosozialen Konflikten oder Werbung mit einer Förderung der physischen Leistungsfähigkeit, oder des sozialen oder sexuellen Erfolgs verhindert werden sollen.

Weiterführende Links zu diesem Thema

Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke (gültig ab 1. Januar 2005)

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