Logo der Wettbewerbszentrale

Profil

Unser Gestaltungsraum

Wettbewerbszentrale im internationalen Umfeld

Die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen werden zunehmend durch die Europäische Union beeinflusst. Ebenso macht der Wettbewerb nicht vor den Landesgrenzen halt.

Die Arbeit der Wettbewerbszentrale beschränkt sich daher nicht nur auf Deutschland, sondern erstreckt sich vielmehr auf die internationale Ebene. Hier geht es darum, den fairen Wettbewerb angesichts zunehmender Globalisierung auch international zu fördern.

Kooperation mit dem Behördennetzwerk der EU

Die Europäische Union hat ein Behördennetzwerk mit zentralen Verbindungsstellen in allen Mitgliedstaaten ins Leben gerufen, welches bei grenzüberschreitenden Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften einschreiten soll. Als zentrale Verbindungsstelle fungiert in Deutschland das Bundesamt für Justiz (BfJ). Anders als in den meisten anderen Mitgliedstaaten greift das BfJ jedoch bei grenzüberschreitenden Wettbewerbsverstößen in der Regel nicht selbst ein, sondern bindet das seit Jahren funktionierende und effiziente nationale privatrechtliche Durchsetzungssystem bei der Rechtsverfolgung ein. Dies geschieht in der Form, dass das BfJ unter anderem die Wettbewerbszentrale nach Maßgabe einer entsprechenden Rahmenvereinbarung damit beauftragt, den Verstoß im eigenen Namen zu unterbinden.

Ansprechpartner für EU-Institutionen und ausländische Behörden

Die Wettbewerbszentrale ist daher einerseits sachverständiger Ansprechpartner der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments bei der Gestaltung des europäischen Rechtsrahmens für den Wettbewerb. Sie fungiert hier als neutraler Ratgeber, wobei beispielsweise ihre Einschätzung in Form von Stellungsnahmen zu Gesetzesvorhaben das Wettbewerbsrecht betreffend gefragt ist.

Sie steht andererseits auch in engem Kontakt zu den für Wettbewerbsfragen zuständigen Stellen und Ministerien im benachbarten Ausland. Regelmäßiger Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung bei grenzüberschreitenden Verstößen wie auch bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für die Wirtschaft stehen hierbei im Vordergrund.

Mitglied in internationalen Gremien und Vereinigungen

Nur beispielhaft seien die folgenden Mitgliedschaften der Wettbewerbszentrale genannt:

Ausländische Delegationen und Botschaften

Zunehmend Bedeutung erlangt hat die Unterstützung ehemals sozialistisch geprägter Staaten auf ihrem Weg hin zu marktwirtschaftlichen Strukturen sowie der Erfahrungsaustausch und die Informationsvermittlung über die deutsche Wettbewerbspraxis gegenüber asiatischen Staaten. Zahlreichen Delegationen aus den osteuropäischen Staaten, aber auch Vertretern von Ministerien, Universitäten und Unternehmen z. B. aus Russland, China, Japan und Vietnam konnte die Wettbewerbszentrale Hintergründe und Praxis des deutschen Wettbewerbsrechts erläutern. Ausländischen Botschaften und Vertretungen in Deutschland steht die Wettbewerbszentrale als Ansprechpartner für wettbewerbsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Markteintritt ausländischer Unternehmen zur Verfügung.

Zurück zum Anfang >>