Tourismus
Pressemitteilungen
Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Wettbewerbszentrale. Ältere Pressemitteilungen können über die
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Die Wettbewerbszentrale macht derzeit Unterlassungsansprüche wegen irreführender oder intransparenter Angaben auf Vergleichs- und Vermittlungsplattformen gegenüber verschiedenen Portalbetreibern geltend.
Der Hintergrund
Seit dem Frühjahr 2022 hat die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb nach zahlreichen bei ihr eingegangenen Beschwerden insgesamt
64 Vergleichs- und Vermittlungsportale intensiver beobachtet
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Die Wettbewerbszentrale hat in einem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a. M. gegen die Fluggesellschaft Ryanair wegen der Verwendung bestimmter Klauseln in deren allgemeinen Beförderungsbedingungen erstinstanzlich obsiegt
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Die irische Fluggesellschaft Ryanair ist verpflichtet, schon im Rahmen des Buchungsvorgangs einer Flugbuchung die für den optionalen Check-In am Flughafen vom Fluggast zu zahlenden Kosten in bezifferter Form anzugeben.
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Mit Anerkenntnisurteil vom 08.07.2020 (Az. 101 O 3/19) hat das LG Berlin der Google LLC, Mountain View (USA) untersagt, selbst oder durch Dritte in der Bundesrepublik Deutschland in sogenannten Google Local Listings auf der Suchergebnisseite der Internet-Suchmaschine www.google.de Hotelbetriebe, die in Deutschland gelegen sind, mit der Angabe „X-Sterne-Hotel“ anzuzeigen, ...
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Die Wettbewerbszentrale hat beim Landgericht Frankfurt am Main Klage gegen die Irische Fluggesellschaft Ryanair eingereicht wegen der Verwendung bestimmter Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Seit 13.01.2018 sind die gesetzlichen Regelungen in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung - eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher seit Januar 2018 Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Für Verbraucher geht es dabei um Preistransparenz, für Unternehmer um die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen, wenn die Regeln von einzelnen nicht umgesetzt werden. Dies insbesondere dann, wenn deren Angebote auf den ersten Blick günstiger erscheinen, weil diese Kosten erst im Laufe des Bestellvorgangs mitgeteilt werden.
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Wegen unzulässiger Sterne-Kennzeichnungen bei Hotels hat die Wettbewerbszentrale erste Gerichtsbeschlüsse erwirkt, in denen auf ihren Antrag hin Ordnungsgelder gegen Hotelbetreiber verhängt wurden. Diese hatten Gerichtsurteile missachtet, in denen die Werbung mit Sterne-Symbolen ohne zugrundeliegende gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung bei Androhung von Ordnungsmitteln untersagt wurde.
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Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das LG Frankfurt am Main der britischen Fluglinie easyJet untersagt, gegenüber in Deutschland ansässigen Verbrauchern nachfolgende Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden:
„Steuern und Gebühren, die von einem Flughafenbetreiber direkt von easyJet erhoben werden, sind nicht erstattungsfähig, selbst wenn sie auf der Anzahl an beförderten Fluggästen basieren.“
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Anbieter von auf den Balearen gelegenen Ferienimmobilien müssen ihre Kunden in ihrer Preiswerbung über die dort erhobene „Öko-Steuer“ informieren. Das hat das LG Hildesheim in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Klageverfahren mit Urteil vom 14.11.2017, Az. 6 O 140/17, entschieden.
Seit dem 01.07.2016 wird auf den Balearen eine „Steuer für nachhaltigen Tourismus“ erhoben.
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Die Wettbewerbszentrale hat in 17 Fällen gegenüber öffentlichen und privaten Energieversorgern für Wasser, Gas und Strom Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern eine Bezahlung der fälligen Energiekosten per Lastschrift angeboten, allerdings entgegen der europäischen Regelung den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland eingeschränkt. Sie stellten für den Lastschrifteinzug Formulare zur Verfügung, die lediglich die Möglichkeit der Angabe einer deutschen Bankverbindung vorsahen.
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