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Moderne Gebäude-Fassade mit abgerundeten Glasbalkonen und geschwungenen Linien.

Anbieten und Bewerben von Immobilien

Vertrieb und Vermittlung von Immobilien
Gewerbliche Immobiliengebote 

Schwerpunktbereich

Immobilienmakler müssen sich nicht nur ständig neuen Regulierungen stellen, sondern auch einem anhaltend starken Wettbewerb. Nicht zuletzt die digitale Konkurrenz stellt sie vor neue Herausforderungen. Sie werben sowohl um Käufer als auch um Verkäufer. 

Das gewerbliche Anbieten und Bewerben von Immobilien berührt eine Reihe von Gesetzen. Zu beachten sind u. a. Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der Preisangabenverordnung (PAngV), der Gewerbeordnung (GewO), des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG), des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Telemediengesetzes (TMG), der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sowie die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu Maklerverträgen, zu Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.

Einen großen Komplex macht die richtige Veröffentlichung von Werbeanzeigen für den Verkauf und für die Vermietung von Immobilien. Aber auch ein unzulässiger Behinderungswettbewerb, nach dem Motto auf Kundenfang beim Konkurrenten, kann Thema sein, wie fehlerhafte Angaben zum Energieausweis oder eine unerlaubte Rechtsberatung anzukündigen. Themen sind zudem noch die Werbung mit Auszeichnungen, Fragen rund um das Thema Kundenbewertungen, irreführende Alleinstellungswerbung und fehlende Transparenz bei Immobilienangeboten.

Die folgenden Fragestellungen sind für Immobilienmakler von besonderer Relevanz:

  • Sind Vertrieb und Vermittlung von Immobilien erlaubnispflichtig?
  • Welche Angaben in Bezug auf den Anbieter sind bei gewerblichen Immobilienangeboten zu machen?
  • Wie muss die Immobilie in einem gewerblichen Inserat beschrieben werden?
  • Welche Preishinweise muss die Immobilienwerbung enthalten?
  • Was muss der Immobilienmakler nach Abschluss eines Maklervertrages beachten?
  • Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, wenn Verträge über Immobilien oder Maklerdienstleistungen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden?
  • Welche Rechtsdienstleistungen darf der Makler anbieten?

Ihre Ansprechpersonen

Jennifer Beal

Wettbewerbszentrale e.V.
Nürnberger Straße 49
10789 Berlin
Telefon: +49 30 3265656
Telefax: +49 30 3265655
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Peter Ladermann

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Wettbewerbszentrale e.V.
Tannenwaldalee 6
61348 Bad Homburg v. d. H.
Telefon: +49 6172 121535
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