Immobilienwirtschaft
21.07.2021 // Irreführende Werbung – wenn Ackerland als Bauland angepriesen wird
In Zeiten knappen Wohnraums sind Baugrundstücke sehr gefragt, weshalb ein Entwickler von Bauland einzelne Projekte für die Öffentlichkeit auf seiner Webseite bewarb. Ein Bauprojekt wurde wie folgt angepriesen:
„Baugebiet ‚ehemalige Pferdewiese X‘‘
Das werbende Unternehmen gab die von der Wettbewerbszentrale geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und modifizierte unverzüglich die Internetwerbung, so dass der Fall außergerichtlich abgeschlossen werden konnte.
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale / Jahresbericht 2019, „Kapitel Immobilienwirtschaft“ >>
B 1 0184/21
jb
„Baugebiet ‚ehemalige Pferdewiese X‘‘
- voll erschlossene Baugrundstücke
- direkt bebaubar
- …“
Das werbende Unternehmen gab die von der Wettbewerbszentrale geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und modifizierte unverzüglich die Internetwerbung, so dass der Fall außergerichtlich abgeschlossen werden konnte.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Immobilienwirtschaft >>Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale / Jahresbericht 2019, „Kapitel Immobilienwirtschaft“ >>
B 1 0184/21
jb