Getränkewirtschaft
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle News-Beiträge der Wettbewerbszentrale. Ältere News-Beiträge können über die
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Die Wettbewerbszentrale hat kürzlich die Werbung eines Händlers als unlauter beanstandet, der sich als „DEUTSCHLANDS BESTER GETRÄNKE HÄNDLER“ bezeichnete.
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.11.2021, Az. ZR I 148/20 – Kopplungsangebot III - entschieden, eine Vertragsgestaltung, in welcher der Preis für die Servicevereinbarung mit "0,00 €" beziehungsweise "1,00 €" angegeben wird,
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Die Wettbewerbszentrale hat jüngst eine Werbung für Mineralwasser moniert, in der ihrer Ansicht nach suggeriert wurde, Trinkwasser (Leitungswasser) sei demgegenüber von schlechter Qualität
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Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2021, Az. I ZR 135/20) hat dem EuGH Fragen dazu vorgelegt, ob bei der Werbung für Waren in Pfandbehältern der Pfandbetrag gesondert ausgewiesen werden darf oder ein Gesamtpreis einschließlich des Pfandbetrags angegeben werden muss.
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In der Lebensmittel-, respektive Bierbranche, spielen Ortsbezüge im Zuge des Inverkehrbringens und Vermarktens von Produkten eine wichtige Rolle.
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Das Landgericht Amberg hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Discounter untersagt, eine Bündelpackung bestehend aus zwei Kästen Mineralwasser mit einer in den Blickfang gestellten Preisangabe zu bewerben,
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Ein Hamburger Bier aus Mönchengladbach? Wettbewerbszentrale erhebt vor dem LG Hamburg Klage wegen "Etikettenschwindels" (Az. 312 O 336/20). Es geht dabei um das Bier „Reeper B“ mit dem nach Ansicht der Wettbewerbszentrale der Eindruck erweckt wird, dass das Bier aus Hamburg stammt, obwohl es tatsächlich in Mönchengladbach gebraut und abgefüllt wird.
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Wie beim Verkauf von pfandpflichtigen Getränken in Einweg- und Mehrwegverpackungen die (End-)Preise anzugeben sind, dazu urteilen die Instanzgerichte bislang uneinheitlich:
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Nach einer Entscheidung des OLG Rostock ist es irreführend, wenn in einer Werbung mit Fruchtsaft geworben wird, obwohl es sich eigentlich um einen Fruchtnektar handelt (Urteil v. 25.09.2019, Az. 2 U 22/18).
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Ein Unternehmen darf in der Werbung grundsätzlich herausstellen, dass seine Produkte herausragende Eigenschaften haben. Allerdings müssen solche Spitzen- bzw. Alleinstellungsbehauptungen sachlich richtig sein, da ansonsten die Gefahr besteht, dass redliche Unternehmen benachteiligt werden könnten. Ein aktuelles Beispiel aus der Fallpraxis der Wettbewerbszentrale zeigt, dass die Grenzen für eine zulässige Spitzenstellungsbehauptung eng sein können.
So verbot das Landgericht München I einer Münchener Brauerei, ihre Bierspezialität „… Urweiße“ mit der Angabe „Weltbestes Bier beim European Beer Star 2017“ zu bewerben (Urteil v. 08.03.2019, Az. 37 O 7198/18, rkr.).
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