Energieerzeuger und -versorger stehen vor neuen Herausforderungen
Die Wertschöpfungskette verändert sich. Das Verbraucherverhalten bestimmt immer mehr die Innovationstätigkeit. Der Wettbewerb steht damit mit immer mehr im Fokus.
Schwerpunktbereich
Wenn wir heute von Telekommunikation sprechen, meinen wir in der Regel die Informationsübertragung via Kabel oder Funktechnik, also auf elektronischem Wege. Briefpost, Telegrafie, Telefax sind weitestgehend abgelöst worden von E-Mails, SMS, Mobiltelefonie und ähnlichen Verfahren. Daher befasst sich der Schwerpunktbereich Telekommunikation mit den Themen Festnetz, Mobilfunk und Internet.
Neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Preisangabenverordnung (PAngV) enthält auch das Telekommunikationsgesetz (TKG) Vorschriften, die im Wettbewerb der Telekommunikationsunternehmen zu beachten sind. Das TKG enthält neben den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Regulierung des Telekommunikationsmarktes auch eine Vielzahl von Verbraucherschutzvorschriften. Für den Bereich des Wettbewerbsrechts sind vor allem die Vorschriften zum Kundenschutz (§§ 51 bis72 TKG) wichtig. Telekommunikation-Anbieter haben diverse Informationspflichten zu beachten. Sie haben die Regeln zur Kündigung von Internet- und Mobilfunkverträgen zu berücksichtigen und natürlich die allgemeinen Wettbewerbsvorschriften. Hier kommt es immer wieder zu irreführender Werbung in Bezug auf die Darstellung des Preises, die Werbung über Produkteigenschaften oder mit Testergebnissen. Auch die Alleinstellungswerbung ist ein beliebtes Werbemittel und schnell unzulässig, je nachdem worauf man seine Spitzenstellung bezieht.
Der Markt der „Energie- und Versorgungswirtschaft“ lässt sich im Wesentlichen in die Tätigkeitsfelder Strommarkt und Vertriebspraktiken, Wasserwirtschaft, Energieträgerwettbewerb sowie energiewirtschaftlich relevante Berufsgruppen (z.B. Schornsteinfeger) unterteilen.
Der Strommarkt ist hart umkämpft. Für die Energieanbieter ist es daher besonders wichtig, dass ihr Angebot in preislicher Hinsicht überzeugt. Hier müssen Sie darauf achten, dass Ihre Preiswerbung nicht irreführend ist, z. B. indem Sie ungleichartige Tarife vergleichen oder unzulässige Kopplungsangebote anbieten.
Irreführende Angaben zur Qualität von Trinkwasser bilden seit einigen Jahren das Gros der Beschwerden zur Wasserwirtschaft. Wenn Sie in der Wasserwirtschaft tätig sind, könnte Sie auch unsere Branche „Lebensmittel“ interessieren.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den großen Fachorganisationen der Energiewirtschaft und bedeutenden Unternehmen der Branche gehen bei der Wettbewerbszentrale regelmäßig Anfragen und Beschwerden aus dem Bereich des Energieträgerwettbewerbs ein. Dabei geht es in den letzten Jahren nicht mehr nur um den Wettbewerb zwischen den fossilen Energieträgern Öl, Gas und Kohle. Die erneuerbaren Energien bzw. die Energieträger Holz, Sonne, Erdwärme etc. gewinnen im Hinblick auf die Energiewende weiterhin an Bedeutung. Damit haben sich auch die wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen verändert. Neben der Kostenseite rücken Umweltaspekte in der Werbung mehr in den Vordergrund. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht problematisch ist es, wenn kosten- bzw. umweltbezogene Einzelaspekte unvollständig oder verallgemeinernd zur zentralen Werbebotschaft gemacht werden. Das führt nicht selten zu einer Irreführung (§§ 5, 5 a UWG) der angesprochenen Verkehrskreise. Schauen Sie auch in unserer Branche „Umwelt, Klima & Nachhaltigkeit“ vorbei.
Die Bereiche Telekommunikation, Energie & Versorgung erfordern ein spezielles Branchenwissen. Dies haben die Spezialisten der Wettbewerbszentrale über Jahre aufgebaut.
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