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Energie- und Versorgungswirtschaft

Pressemitteilungen

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Wettbewerbszentrale. Ältere Pressemitteilungen können über die Expertensuche leicht recherchiert werden.

12.11.2020 // Wegen Irreführung: Wettbewerbszentrale unterbindet Werbung mit pauschaler Behauptung eines „Verbots von Ölheizungen ab 2026“

Die Wettbewerbszentrale beobachtet derzeit, dass die mit dem neuen Klimaschutzprogramm der Bundesregierung verabschiedeten gesetzlichen Regelungen für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen in der Werbung zahlreicher Unternehmen der Energiebranche aufgegriffen werden. mehr

20.03.2018 // Oberlandesgericht Jena bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale: TEAG Thüringer Energie AG verstößt gegen Unbundling - bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld

In einem Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Thüringischen Energiekonzern TEAG Thüringer Energie AG hat der 2. Kartellsenat des OLG Jena mit Urteil vom 21.02.2018 die Berufung der TEAG zurückgewiesen (Az. 2 U 188/17 Kart). Damit ist das erstinstanzliche Urteil des LG Erfurt nun rechtskräftig, wonach die Thüringer Energie AG wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht zur Unterlassung verurteilt worden war (LG Erfurt, Urteil vom 17.02.2017, Az. 1 HKO 1/16). Die TEAG Thüringer Energie AG ist der marktführende Energieversorger in Thüringen und beliefert Endkunden mehr

30.05.2017 // SEPA-Diskriminierung – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Energieversorgern gegen die „SEPA-Verordnung“ – SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet

Die Wettbewerbszentrale hat in 17 Fällen gegenüber öffentlichen und privaten Energieversorgern für Wasser, Gas und Strom Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern eine Bezahlung der fälligen Energiekosten per Lastschrift angeboten, allerdings entgegen der europäischen Regelung den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland eingeschränkt. Sie stellten für den Lastschrifteinzug Formulare zur Verfügung, die lediglich die Möglichkeit der Angabe einer deutschen Bankverbindung vorsahen. mehr

27.10.2016 // Wettbewerbszentrale lässt aggressive Werbemethoden eines Energieversorgers gegenüber Flüchtlingen gerichtlich verbieten – bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld

Das Landgericht München I hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem großen deutschen Energieversorger per einstweiliger Verfügung unter anderem verboten, im Rahmen der Akquise durch Drittunternehmen zuzulassen, dass mit Bewohnern von Flüchtlingswohnungen, die nicht zur Zahlung von Strom- und Gasrechnungen verpflichtet werden können, entsprechende Energieversorgungsverträge abgeschlossen werden aufgrund der sinngemäß falschen Behauptungen, man komme im Auftrag des Sozialamtes und die Bewohner der Flüchtlingswohnungen seien verpflichtet, selber für den Strom- und Gasverbrauch zu zahlen mehr

19.01.2009 // Wettbewerbszentrale: Vorsicht beim Angebot von Stromlieferverträgen an der Haustür

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Hamburg dem Stromanbieter Lichtblick im Wege der Einstweiligen Verfügung untersagt, bei potentiellen Kunden mit der Angabe, man sei Mitarbeiter der Stadtwerke, vorzusprechen oder vorsprechen zu lassen (Beschluss vom 15.01.2009, Az. 327 O 27/09). Die Einhaltung dieses Verbots ist mit einer Ordnungsgeldandrohung bis zu 250.000,- € für den Einzelfall der Zuwiderhandlung mehr

25.09.2008 // Wettbewerbszentrale warnt vor irreführender „Energie-Umfrage“

Die Wettbewerbszentrale warnt vor einer „Energie-Umfrage“, die die „Info“- oder auch „Gewinnzentrale“ mit Postfach-Anschrift in Lohne veranstaltete. Diese ließ Verbrauchern Postkarten zukommen, auf denen unter der Überschrift „Ihre Meinung ist uns wichtig!“ die Frage „Sind die Energiepreise zu hoch?“ durch das Ankreuzen von „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden konnte. mehr

30.05.2007 // Klage der Wettbewerbszentrale gegen hessischen Energieversorger erfolgreich - Unternehmen darf Anbieterwechsel der Kunden nicht erschweren

Mit einem kürzlich ergangenen Urteil des Landgerichts Darmstadt (Az. 22 O 40/07 vom 10.04.2007) wurde ein hessischer Energieversorger auf Antrag der Wettbewerbszentrale zur Unterlassung unlauteren Geschäftsgebarens verurteilt. Der Anbieter hatte, nachdem seine Kunden ihren dortigen Gasliefervertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt hatten, die Kündigungen zu einem viel späteren Zeitpunkt bestätigt und sich auf einen 12-monatigen Bindungszeitraum berufen oder die Kündigungen gänzlich zurückgewiesen. mehr

Kontakt

Wettbewerbszentrale Dr. Britta Bröker Hamburg Ferdinandstraße 6 20095 Hamburg
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