Energie- und Versorgungswirtschaft
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle News-Beiträge der Wettbewerbszentrale. Ältere News-Beiträge können über die
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Die Wettbewerbszentrale hat seit Anfang 2021 insgesamt 14 Beschwerden zu herabsetzender Werbung erhalten – mehr als in Vorjahren.
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An die Werbung mit einem TÜV-Zertifikat für geprüfte Abrechnungsgenauigkeit sind hohe Anforderungen zu stellen.
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Die Wettbewerbszentrale hat jüngst eine Werbung für ein „Kostenloses Angebot…“ in einem Stromvergleichsportal außergerichtlich unterbunden:
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Nachdem der BGH mit Urteil vom 17.06.2015 (VIII ZR 249/14) entschieden hat, dass Verbrauchen bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl ein Widerrufsrecht zusteht, schien die Rechtslage zunächst geklärt.
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In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das LG Karlsruhe entschieden, dass die Werbung eines Stromanbieters für ein Kombi-Angebot aus Stromtarif und werthaltiger Zugabe (iPad) mit einer Befristung irreführend ist, wenn
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Das Landgericht Mainz hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Energieversorgungsunternehmen verboten, den eigenen Erdgas-Tarif mit einer Ersparnis von bis zu 1.458,25 € gegenüber dem Grundversorgungstarif des örtlichen Grundversorgers zu bewerben
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Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hatte vor kurzem die Werbung eines Unternehmens zu beurteilen, das Energielieferverträge mit Anlagenbetreibern vermittelt, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen.
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Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat klargestellt, dass Stromanbieter verpflichtet sind, in Mitteilungen über Strompreisänderungen eine detaillierte Gegenüberstellung der einzelnen Preisbestandteile vor und nach der Preisänderung aufzunehmen
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Das Landgericht Berlin hat einen Stromanbieter in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren zur Unterlassung eines bestimmten Tarifvergleichs verpflichtet
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In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren hat der BGH entschieden, dass bei der Werbung für Leuchten allein die statische Darstellung des Pfeils mit Angabe der Energieeffizienzklasse auf der Übersichtsseite nicht genügt (BGH, Urteil vom 7.3.2019, Az. I ZR 184/17). Welche Energieeffizienzklasse genau anzugeben ist, bestimmt die delegierte VO (EU) Nr. 874/2012.
Die Beklagte vertrieb in ihrem Online-Shop Leuchten. Auf den dortigen Kategorienseiten erschien über dem jeweiligen Produktpreis bei allen Leuchten jeweils ein grüner Pfeil mit dem Kennzeichen „A++“ als Angabe zur Energieeffizienzklasse. Der Pfeil war statisch gestaltet, also nicht in Form der geschachtelten Anzeige, und ohne eine Verlinkung, die einen Zugang zu anderen Informati
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