Zahlungsentgelte - Beschwerdeformular
- Was Sie vorab wissen sollten
- Was wir wissen müssen
- Die Regeln für Zahlungsentgelte - Information
- Erhalten Sie Informationen über die Bearbeitung Ihrer Beschwerde?
- Beschwerdeformular - Zahlungsentgelte
Was Sie vorab wissen sollten
Die Wettbewerbszentrale ist ein Wirtschaftsverband, der sich hauptsächlich von den Beiträgen seiner Mitglieder finanziert und keine öffentlichen Mittel erhält. Grundsätzlich kann sich jeder bei der Wettbewerbszentrale beschweren, aber natürlich haben Anfragen und Beschwerden unserer Mitglieder Vorrang. Wir unterrichten Sie als Nichtmitglied auch nicht über das Ergebnis unserer Überprüfung. Wenn Sie Unternehmer:in sind: Bitte überlegen Sie, ob Sie nicht die Arbeit der Wettbewerbszentrale durch eine Mitgliedschaft unterstützen möchten. Nähere Informationen zu den Vorteilen einer solchen Mitgliedschaft finden Sie hier. Auch Verbraucher können sich grundsätzlich bei uns beschweren. Bitte beachten Sie, dass wir keine individuellen Ansprüche für Sie durchsetzen können, etwa aus Verträgen, Mitgliedschaften bei Krankenkassen oder ähnlichem. Ebenso wenig können wir außerhalb einer Mitgliedschaft komplexe Fallgestaltungen bearbeiten, bei denen beispielsweise ein regelmäßiger Austausch zwischen Ihnen und uns oder die Stellungnahme einer Expertin/eines Experten notwendig ist.Zurück zum Anfang >>
Was wir wissen müssen
Die Beschwerde über Wettbewerbsverstöße können Sie uns mit dem Online-Beschwerdeformular (unten) zusenden. Bitte geben Sie immer Ihren vollständigen Namen und Ihre postalische Adresse an. Anonyme Beschwerden werden von uns nicht bearbeitet. Bitte schildern Sie den Sachverhalt so konkret wie möglich. Kann die Sepa Diskriminierung nicht durch Dokumente belegt werden, benötigen wir für die Rechtsverfolgung zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung Ein Muster für die Anfertigung einer eidesstattlichen Versicherung erhalten Sie hier >>. Originale bzw. Bilder der Werbung übersenden Sie uns bitte per Mail oder postalisch (Wettbewerbszentrale, Postfach 2555, 61295 Bad Homburg). Hinweise dazu, wie wir Ihre Daten verarbeiten (hier: zur Bearbeitung der Beschwerde), sowie zu den Ihnen zustehenden Rechten, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung >>. Bei Beschwerden zur Weigerung der Abbuchung von einem Konto außerhalb Deutschlands in konkreten Schreiben des betroffenen Unternehmens müssen wir Ihren Namen sowie Ihre Anschrift oder E-Mail-Adresse bereits im Rahmen einer außergerichtlichen Streitbeilegung bekannt geben. In allen anderen Fällen werden wir uns vor einer Nennung Ihres Namens oder Ihrer Anschrift im Rahmen der Auseinandersetzung mit Ihnen in Verbindung setzen.Zurück zum Anfang >>
Die Regeln für Zahlungsentgelte - Information
Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2015/2366/EU) hat sich seit 2018 das Recht bezüglich der Kosten für die unbare Bezahlung von Waren und Dienstleistungen geändert.§ 270a BGB lautet:
„Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam.Satz 1 gilt für die Nutzung von Zahlungskarten nur bei Zahlungsvorgängen mit Verbrauchern, wenn auf diese Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2015 über Interbankentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge anwendbar ist.“
Zusatzkosten für die Nutzung einer SEPA Lastschrift bei der Bezahlung von Waren und Dienstleistungen sind nicht zulässig. Ebenso unzulässig sind Zusatzkosten für die Überweisung nach einem Kauf auf Rechnung. Auch für Zahlungen mit Kreditkarte sind in den meisten Fällen die Erhebung von zusätzlichen Kosten unzulässig.
Zurück zum Anfang >>
Erhalten Sie Informationen über die Bearbeitung Ihrer Beschwerde?
Das kommt auf Ihren Status an.Sie reichen Ihre Wettbewerbsbeschwerde als Mitglied der Wettbewerbszentrale ein. In diesem Fall können Sie einen Vorteil ihrer Mitgliedschaft in der Wettbewerbszentrale nutzen und wir können Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren.
Sie reichen Ihre Beschwerde als Unternehmer:in oder Verband ein, ohne Mitglied der Wettbewerbszentrale zu sein. Ihre eingereichte Beschwerde wird im Hause der Wettbewerbszentrale geprüft. Allerdings können wir Sie leider nicht über das Ergebnis unserer Prüfung informieren.
Sie reichen Ihre Beschwerde als Verbraucher:in. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Beschwerden über unlauteren Wettbewerb prüfen. Als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb können wir keine individualrechtlichen Ansprüche für Sie durchsetzen (z. B. aus Verträgen) oder Sie als Verbraucher:in beraten. Ihre eingereichte Wettbewerbsbeschwerde wird in unserem Haus bearbeitet, ohne dass wir Sie über das Ergebnis unserer Prüfung informieren.
Zurück zum Anfang >>