Sie haben einen Wettbewerbsverstoß festgestellt?
Bitte beschreiben Sie ihn uns genau.
Hinweise zur Beschwerdestelle
Die Wettbewerbszentrale ist ein Wirtschaftsverband, der sich hauptsächlich von den Beiträgen seiner Mitglieder finanziert und keine öffentlichen Mittel erhält. Grundsätzlich kann sich jeder bei der Wettbewerbszentrale beschweren. Wir unterrichten Sie als Nichtmitglied aber nicht über das Ergebnis unserer Überprüfung.
Wenn Sie Unternehmerin, Unternehmer sind: Bitte überlegen Sie, ob Sie nicht die Arbeit der Wettbewerbszentrale durch eine Mitgliedschaft unterstützen möchten. Nähere Informationen zu den Vorteilen einer solchen Mitgliedschaft finden Sie hier.
Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können sich grundsätzlich bei uns beschweren. Bitte beachten Sie, dass wir keine individuellen Ansprüche für Sie durchsetzen können, etwa aus Verträgen, Mitgliedschaften bei Krankenkassen oder ähnlichem. Ebenso wenig können wir außerhalb einer Mitgliedschaft komplexe Fallgestaltungen bearbeiten, bei denen beispielsweise ein regelmäßiger Austausch zwischen Ihnen und uns oder die Stellungnahme einer Expertin/eines Experten notwendig ist.
Die Beschwerde über Wettbewerbsverstöße können Sie uns mit dem Online-Beschwerdeformular (unten) zusenden. Bitte geben Sie immer Ihren vollständigen Namen und Ihre postalische Adresse an. Anonyme Beschwerden werden von uns nicht bearbeitet. Bitte schildern Sie den Sachverhalt so konkret wie möglich. Geben Sie das Werbemedium an und legen Sie ggf. Originale vor, wenn es um Verstöße in Printmedien geht. Kann der Verstoß nicht durch Unterlagen belegt werden, benötigen wir eine eidesstattliche Versicherung, in der Sie und/oder Zeugen den Sachverhalt schildern. Ein Muster für die Anfertigung einer eidesstattlichen Versicherung erhalten Sie auf unserer Download-Seite.
Für Beschwerden zur Sepa-Diskriminierung und der unzulässigen Erhebung von Zahlungsentgelten haben wir spezielle Beschwerdestellen eingerichtet:
Bei Zusatzkosten für die Nutzung einer SEPA Lastschrift nutzen Sie bitte unsere Beschwerdestelle Zahlungsentgelte.
Für eine Beschwerde über die Weigerung eines Unternehmens, Lastschriften von einem SEPA Konto außerhalb Deutschlands durchzuführen reichen Sie Ihre Beschwerde bitte direkt über die Beschwerdestelle SEPA-Diskriminierung.
Hinweise dazu, wie wir Ihre Daten verarbeiten (hier: zur Bearbeitung der Beschwerde), sowie zu den Ihnen zustehenden Rechten, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung >>.
Bei Beschwerden zu belästigender Werbung (z. B. Telefon-, Telefax- oder E-Mail-Werbung) müssen wir Ihren Namen sowie Ihre Anschrift oder E-Mail-Adresse bereits im Rahmen einer außergerichtlichen Streitbeilegung bekannt geben. In allen anderen Fällen werden wir uns vor einer Nennung Ihres Namens oder Ihrer Anschrift im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Das kommt auf Ihren Status an.
- Sie reichen Ihre Wettbewerbsbeschwerde als Mitglied der Wettbewerbszentrale ein. In diesem Fall können Sie einen Vorteil ihrer Mitgliedschaft in der Wettbewerbszentrale nutzen und wir können Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren.
- Sie reichen Ihre Beschwerde als Unternehmerin, Unternehmer oder Verband ein, ohne Mitglied der Wettbewerbszentrale zu sein. Ihre eingereichte Beschwerde wird im Hause der Wettbewerbszentrale geprüft. Allerdings können wir Sie leider nicht über das Ergebnis unserer Prüfung informieren.
- Sie reichen Ihre Beschwerde als Verbraucherin, Verbraucher ein: Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Beschwerden über unlauteren Wettbewerb prüfen. Als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb können wir keine individualrechtlichen Ansprüche für Sie durchsetzen (z. B. aus Verträgen) oder Sie als Verbraucherin, Verbraucher beraten. Ihre eingereichte Wettbewerbsbeschwerde wird in unserem Haus bearbeitet, ohne dass wir Sie über das Ergebnis unserer Prüfung informieren.
Soll ein Wettbewerbsverstoß schnell abgestellt werden, muss in manchen Fällen eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirkt werden. Damit die Gerichte ohne aufwändige Zeugenvernehmung entscheiden können, benötigen wir in einigen Fällen eine eidesstattliche Versicherung. Hier finden Sie ein Muster zum Download im PDF-Format, mit Hinweisen zum Ausfüllen.