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Pressemitteilungen (14 Einträge)
01.12.2015 // 6 Monate „Bestellerprinzip“: Wettbewerbszentrale zieht Zwischenbilanz zu Anfragen und Beschwerden über Immobilienwerbung
Die Wettbewerbszentrale hat seit Inkrafttreten des sog. Bestellerprinzips am 1. Juni 2015 bislang 53 Anfragen und Beschwerden zu Werbemaßnahmen für Immobilien bearbeitet. Die Fälle zum Bestellerprinzip, die sich in drei Fallgruppen einteilen lassen, machen derzeit rund 20% aller von der Selbstkontrollinstitution bearbeiteten Fälle zur Immobilienwerbung im Jahr 2015 aus. Diese Zwischenbilanz zieht die Wettbewerbszentrale nach einem halben Jahr seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung.
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05.11.2015 // Wettbewerbszentrale erhebt Klage gegen Zalando wegen irreführender Werbung
Die Wettbewerbszentrale hat Unterlassungsklage wegen irreführender Werbung gegen den Online-Händler Zalando beim Landgericht Berlin eingereicht. Sie hatte jüngst gegenüber dem Unternehmen beanstandet, dass dieses bei verschiedenen Artikeln mit einem geringeren Warenvorrat als tatsächlich vorhanden geworben hatte:
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20.10.2015 // Zinswerbung für Tagesgeldkonto - Autobank muss auf die Veränderlichkeit des Zinssatzes in der Werbung hinweisen
Auf Klage der Wettbewerbszentrale hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 20.10.2015 (Az. I – 20 U 145/14 – nicht rechtskräftig) einer Autobank die Werbung für ein Tagesgeldkonto ohne den gleichzeitigen Hinweis auf die Veränderlichkeit der in der Werbung genannten Zinsen untersagt.
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15.10.2015 // Bezahlung von Flugreisen auf opodo.de lediglich mit „Visa Entropay“ kostenlos – Wettbewerbszentrale lässt unzulässige Bezahlpraxis gerichtlich untersagen
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 01.10.2015 (Az. 327 O 166/15 - nicht rechtskräftig) einem Verkäufer von Flugtickets untersagt, auf sei-nem Internetportal unter www.opodo.de Flugreisen gegen Entgelt anzubieten, wenn dem Verbraucher als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit die Kreditkartenzahlung mit „Visa Entropay“ eingeräumt wird.
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16.09.2015 // Klage der Wettbewerbszentrale: Landgericht Hannover verurteilt Almased Wellness GmbH wegen Kartellverstoß
Der Hersteller des Abnehmprodukts „Almased Vitalkost“ hatte in einem „einmaligen Aktionsangebot“ den das Produkt vertreibenden Apotheken einen 30 % Bar-Rabatt auf den Einkaufspreis angeboten. Um diesen Rabatt in Anspruch nehmen zu können, sollten sich die so umworbenen Apotheken unter anderem verpflichten, den VK-Preis (Verkaufspreis) von 15,95 € gegenüber den Verbrauchern nicht zu unterschreiten.
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08.09.2015 // Beschränkung des Internetvertriebs: Wettbewerbszentrale verklagt Weber-Grill wegen unzulässiger Logo-Klausel – Rechtssicherheit für Hersteller und Online-Händler erforderlich
In einem aktuellen Kartellrechtsstreit strebt die Wettbewerbszentrale eine weitere gerichtliche Klärung an, um generell für Markenhersteller und deren Vertragshändler Rechtssicherheit zu schaffen, inwiefern Hersteller den Vertrieb über das Internet durch die Händler vertraglich einschränken dürfen.
Im konkreten Fall geht es im Kern um die Verwendung einer sog. Logo-Klausel, die der namhafte Hersteller von Weber-Grillgeräten und -zubehör in Vertriebsverträgen mit Vertragshändlern verwendet hat.
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04.08.2015 // flug.de muss Buchungsportal endgültig ändern – Wettbewerbszentrale erneut bei Gericht erfolgreich
Erneut hat ein deutsches Gericht den Grundsatz bekräftigt, dass Anbieter von Flugreisen optionale Zusatzleistungen bei der Flugbuchung klar und eindeutig darstellen müssen. Der europäische Gesetzgeber hat geregelt, dass beim Verkauf von Flugreisen optionale Nebenleistungen auf Opt-in-Basis dargestellt werden müssen und dass diese Darstellung für den Verbraucher klar, transparent und eindeutig am Beginn eines jeden Buchungsvorganges zu erfolgen hat (Art 23 VO-EG 1008/2008 – EU-Luftverkehrsdienste VO).
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24.07.2015 // Irreführende Werbung eines Kanalreinigungsunternehmens
Mit Urteil vom 14.07.2015 (Az. 6 O 54/14 – nicht rechtskräftig) hat das Landgericht (LG) Gießen auf Klage der Wettbewerbszentrale einem Rohr- und Kanalreinigungsunternehmen mit Sitz in Heuchelheim mehrere Werbeaussagen wie z. B. über den Betriebssitz und die Zugehörigkeit zu Industrie- und Handelskammern, die nicht bestand, untersagt.
Im konkreten Fall hatte das beklagte Unternehmen unter der Rubrik „Rohrreinigung“ in Gelben Seiten für verschiedene Orte mit ortsnetzbezogenen Telefonnummern geworben. Die Beklagte verfügte jedoch in diesen Orten nicht über einen Betriebssitz.
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06.07.2015 // „Auch Amazon haftet für Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten“ – Auffassung der Wettbewerbszentrale auch in 2. Instanz bestätigt
Das OLG Köln hat die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt und dem Onlinehändler Amazon mit Sitz in Luxemburg untersagt, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen (Urteil vom 19.06.2015, Az. 6 U 183/14). Ferner wurde dem Unternehmen verboten, gegenüber Verbrauchern für eine Ware unter Preisangabe zu werben, ohne den Grundpreis anzugeben. Damit gab auch das Berufungsgericht der Wettbewerbszentrale Recht, die Amazon auf Unterlassung verklagt hatte.
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15.06.2015 // Einlösung fremder Rabatt-Gutscheine: Mündliche Verhandlung vor dem OLG Stuttgart am 18.06.2015 - Wettbewerbszentrale will Klarheit für den gesamten Einzelhandel
Die Wettbewerbszentrale will in dem vor dem OLG Stuttgart geführten Berufungsverfahren gegen die Drogeriemarktkette Müller Markt in der Frage der Einlösung fremder Rabatt-Gutscheine Klarheit für den Einzelhandel erreichen: Für den 18. Juni 2015 ist dort Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt (OLG Stuttgart, Az. 2 U 148/14).
Kern des Rechtsstreits ist die Frage, ob die beklagte Drogeriemarktkette mittels einer Werbeaktion Kunden anbieten darf, auch Rabatt-Gutscheine anderer Drogeriemärkte und Parfümerien einzulösen. Die Wettbewerbszentrale hatte diese Werbeaktion als gezielte Behinderung von Mitbewerbern beanstandet:
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