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Datenschutzkonferenz stellt Kurzpapiere zur Datenschutz-GrundVO zur Verfügung

Im Hinblick auf die ab 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben die Aufsichtsbehörden erste Papiere erarbeitet, die eine einheitliche Sichtweise auf Rechtsgrundlagen und Anforderungen nach den neuen Datenschutzregelungen betreffen. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat diese gemeinsamen Kurzpapiere zur DSGVO jüngst veröffentlicht. Sie stehen im Internetangebot der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zum Download zur Verfügung, abrufbar unter

Im Hinblick auf die ab 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben die Aufsichtsbehörden erste Papiere erarbeitet, die eine einheitliche Sichtweise auf Rechtsgrundlagen und Anforderungen nach den neuen Datenschutzregelungen betreffen. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat diese gemeinsamen Kurzpapiere zur DSGVO jüngst veröffentlicht. Sie stehen im Internetangebot der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zum Download zur Verfügung, abrufbar unter https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/DSGVO_Kurzpapiere1-3.html >>.

Die dort dargestellte Auffassung der Datenschutzkonferenz ist jeweils als erste Orientierung gedacht, wie die neuen Regelungen in der Praxis angewendet werden sollten. Die jeweils beschlossene Sichtweise steht allerdings unter dem Vorbehalt etwaiger Änderungen, die sich durch eine andere Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss ergeben könnten.

Im Kurzpapier Nr. 3 finden sich insbesondere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung.

Weiterführende Informationen

Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz im Internetangebot der der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit >>

ug

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
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T: +49 6172 12150
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