Ab heute, am 25. Mai 2018, findet die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in allen EU-Mitgliedstaaten Anwendung. Sie soll den Bürgern eine bessere Kontrolle ihrer personenbezogenen Daten ermöglichen. Gleichzeitig soll es Unternehmen aufgrund einheitlicher Regeln leichter gemacht werden, die Chancen des digitalen Binnenmarktes besser zu nutzen.
Wichtige Regelungen hat die Wettbewerbszentrale in einem Überblick dargestellt, der hier abrufbar ist >>.
In ihrer Praxis beobachtet die Wettbewerbszentrale derzeit erhöhten Beratungsbedarf zu datenschutzrechtlichen Fragen mit zahlreichen Facetten. „Wir sehen daneben aber auch eine gewisse Sorge bei Unternehmen im Hinblick auf die Rechtsdurchsetzung nach dem 25. Mai 2018.“, berichtet Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale.
Im Bereich der privaten Rechtsdurchsetzung durch die Wettbewerbszentrale wird die Selbstkontrollinstitution eingehende Beschwerden wie sonst auch sorgfältig prüfen. „Wir wissen um die bestehende Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz. Für Klärung können letztlich nur die Gerichte sorgen. Insgesamt halten wir ein Vorgehen mit Augenmaß für erforderlich.“, so Münker weiter.
Weiterführende Informationen
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing durch
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig