Home News Das Digitale Dienste Gesetz tritt heute in Kraft

Das Digitale Dienste Gesetz tritt heute in Kraft

Ab heute gilt ganz offiziell das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Es setzt den europäischen Digital Services Act (DSA) in Deutschland um.

Eine der wichtigsten Änderungen: Die Impressumspflicht ist künftig in § 5 DDG geregelt, denn das DDG ersetzt das TMG. Wichtige Informationspflichten ergeben sich künftig aus den §§ 5, 6 DDG. Hier kommt es auch zu Überschneidungen mit dem UWG.

Geregelt wird weiterhin u.a. auch das Herkunftslandprinzip (§ 3).

Die übrigen Änderungen sind zwar ebenfalls zahlreich, einige aber eher kosmetischer Natur. Zum Beispiel sind „Telemedien“ im DDG und in anderen Gesetzen nun die „digitalen Dienste“. Funfact: Aus dem TTDSG wird daher nun das TDDDG.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernimmt als nationale Koordinierungsstelle die Durchsetzung des DSA. Das ist relevant für Fälle, in denen nicht die EU-Kommission selbst zuständig ist.

Weiterführende Informationen

Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Digitale Welt >>

kok

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de