Servicegebühr für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist unzulässig
Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH ist es unzulässig, wenn ein Ticketvermittler eine Gebühr von bis zu 2,50 € für die elektronische Übermittlung von Tickets erhebt, die der Kunde dann selbst zu Hause ausdruckt (Urteil v. 23.08.2018, Az. III ZR 192/17).