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Generalanwalt beim EuGH sieht die Angabe „Ursprung: Deutschland“ als nicht irreführend an, wenn Pilze in den Niederlanden aufgezogen und nur für die Ernte nach Deutschland verbracht werden

In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt beim EuGH ausgeführt, dass das Ursprungsland von pflanzlichen Erzeugnissen das Land ihrer Ernte sei und die korrekte Angabe über das Land der Ernte nicht geeignet sei, den Durchschnittsverbraucher in die Irre zu führen (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts v. 04.04.2019, Rs. C-686/17).

Rückblick: Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler – Wettbewerbszentrale hält Fachseminar beim IVD Nord

Das speziell für Immobilienmakler konzipierte Seminar der Wettbewerbszentrale „Rechtssicher werben und Abmahnungen vermeiden“ ist zum zweiten Mal in das Weiterbildungsangebot des IVD Nord aufgenommen worden und stieß am 28. März 2019 in Hannover auf gute Resonanz.

Das 4-stündige Seminar wurde von Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale,

Generalanwalt beim EuGH sieht keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer im Online-Handel

In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt beim EuGH ausgeführt, dass der Betreiber einer Online-Handelsplattform wie Amazon nicht dazu verpflichtet ist, dem Verbraucher eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Vielmehr kann das Unternehmen frei entscheiden, welche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme es dem Verbraucher zur Verfügung stellt (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts v. 28.02.2019, Rs. C-649/17).

Rückblick: Viertes Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale

Am 19. Februar 2019 fand in der Toyota Collection in Köln das Expertenforum Automotive Recht (EAR) statt. Erschienen waren neben Vertretern von Automobilherstellern und Zulieferunternehmen auch in der Automobilbranche tätige Anwälte sowie Verbandsvertreter.

Das vierte Expertenforum Automotive Recht wurde von RA Dr. Andreas Ottofülling (Wettbewerbszentrale Büro München) eröffnet. Nach der Begrüßung der Referenten und Teilnehmer ging er auf einige aktuelle Themen der letzten Wochen, insbesondere die Rechtsverfolgungspraxis im Bereich der Pkw-EnVKV und der Entwicklung der Elektromobilität ein und moderierte das Tagungsprogramm.

Den Vortragsauftakt machte Prof. Dr. Boris P. Paal, M.Jur. (Oxford) (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg). Er referierte zum Thema „Algorithmic Pricing (Preisbildung durch Algorithmen) in der Automobilwirtschaft – eine kartell- und lauterkeitsrechtliche Würdigung.“

Vorläufig keine Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern mehr

Der britische Staubsaugerhersteller Dyson hatte in Brüssel gegen die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 665/2013 von Staubsaugern geklagt, weil diese die Verbraucher in Bezug auf die Energieeffizienz der Staubsauger in die Irre führe. Hauptsächlich wurde beanstandet, dass die Leistung nicht „während des Gebrauchs, sondern nur mit leerem Behälter gemessen“ werde. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 8. November 2018 die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 665/2013 von Staubsaugern für nichtig erklärt (Dyson-Urteil – Rechtssache T-544/13 RENV). Die Europäische Kommission hat keinen Widerspruch gegen das Urteil eingelegt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

EuGH urteilt zu Infopflichten zum Widerrufsrecht bei Werbeprospekt mit beigefügter Bestellpostkarte

Der EuGH hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass bei einem Werbeprospekt mit beigefügter Bestellpostkarte, der unter Regelung des Art. 8 Abs. 4 VRRL (2011/83/EU) fällt, nicht nur auf das Bestehen eines Widerrufsrechts hingewiesen werden muss, sondern auch vor dem Abschluss des Vertrags die Information über die Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung dieses Rechts mitgeteilt werden müssen. Steht bei dem jeweiligen Kommunikationsmittel für die Darstellung eines Muster Widerrufsformulars nur begrenzter Raum bzw. begrenzte Zeit zur Verfügung, muss die Information auf andere Weise in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt werden (EuGH, Urteil v. 23.01.2019, Rs. C-430/17 – Walbusch Walter Busch GmbH & Co. KG/Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.).

27. Jahreskongress Immobilienbewertung in Fulda – Sachverständigenwerbung: Chancen und Risiken

Anlässlich des 27. Jahreskongresses Immobilienbewertung der Sprengnetter Akademie war auch die Wettbewerbszentrale auf dem dreitägigen Kongress (17.-19.01.2019) mit einem Vortrag vertreten.

Etwa 350 Teilnehmer aus der Immobilienbranche waren der Einladung nach Fulda gefolgt. Neben einer Vielzahl von Fachvorträgen und Workshops für Praktiker der Immobilienbewertung gab es auch eine kleinere Fachausstellung mit Unternehmen aus der Immobilienbranche.

Auch im Körperkontakt stehende Waren sind nicht vom Widerruf ausgeschlossen, wenn man sie einfach wieder verkehrsfähig machen kann

Der Generalanwalt des EuGH ist der Auffassung, dass Waren wie etwa Matratzen, die zwar bei bestimmungsgemäßem Gebrauch direkt mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen können, aber durch Reinigungsmaßnahmen wieder verkehrsfähig gemacht werden können, nicht unter den Begriff „versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind“ gemäß Art. 16 lit. e VRRL (2011/83/EU) fallen (Schlussanträge des Generalanwalts v. 19.12.2018, Rs. C-681/17 – slewo // schlafen leben wohnen GmbH/Sascha Ledowski).

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