Keine Pflicht zur Bereitstellung einer Telefonnummer durch Amazon, wenn andere Kommunikationsmittel angeboten werden
Der EuGH hat entschieden, dass eine Online-Plattform wie Amazon nicht verpflichtet ist, dem Verbraucher vor Vertragsabschluss stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen, wenn sie andere Kommunikationsmittel zur Verfügung stellt, mit denen der Verbraucher effizient mit ihr in Verbindung treten kann (EuGH, Urteil v. 10.07.2019, Rs. C-649/17 – Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V./Amazon EU Sàrl).