BGH erklärt von Booking.com verwendete „enge Bestpreisklauseln“ für kartellrechtlich unzulässig
Mit Beschluss vom 18.05.2021 hat der Kartellsenat des BGH die von dem Reisebuchungsportal Booking.com bis Februar 2016 verwendeten sogenannten „engen Bestpreisklauseln“ für kartellrechtswidrig erklärt (KVR 54/20).