Europäischer Gerichtshof: Vollharmonisierung im Bereich Arzneimittelwerbung – Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes sind richtlinienkonform auszulegen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass die Vorschriften der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel einen abschließenden Höchststandard für Arzneimittelwerbung darstellen. Dieser darf von den Mitgliedsstaaten nicht überschritten werden, es sei denn, dass die Richtlinie sie ausdrücklich hierzu ermächtigt.