Bundesgerichtshof: AGB-Klausel zur einseitigen Preisanpassung im Bankverkehr mit Privatkunden unwirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass die Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel mit einseitigem Preisanpassungsrecht wegen unangemessener Benachteiligung von Verbrauchern gemäß § 307 BGB unwirksam ist und deshalb im Bankverkehr mit Privatkunden nicht verwendet werden darf (Urteile vom 21.04.2009, Az. XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08).