EuGH: Verbraucher müssen beim Widerruf eines Internet-Vertrages nicht generell eine Nutzungsgebühr leisten
In einem aktuellen Urteil (Urteil des Gerichtshofs v. 03.09.2009, Rechtssache C 489/07) kommt der EuGH zu dem Ergebnis, dass ein Verbraucher, der einen Fernabsatzvertrag widerrufen hat, nicht generell zur Zahlung von Wertersatz für die Nutzung einer Ware verpflichtet werden darf.