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Zehntes car.tv Forum in München

Anlässlich der Jubiläumsveranstaltung der APE Ptacek Engineering GmbH, die unter dem Motto „Blick für das Wesentliche“ stand, hat Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling, Leiter Süd der Wettbewerbszentrale, einen Vortrag zum Thema „Grenzenlose Werbung? – Regelungen im Urheber- und Wettbewerbsrecht“ gehalten.

Hotellerie: Bei Zimmerstorno ersparte Aufwendungen zu Gunsten des Gastes zu berücksichtigen

Die Wettbewerbszentrale hat Buchungsbedingungen von Hotelketten im Hinblick auf die Stornoregelungen beanstandet. Die Hotelketten, darunter so namhafte Anbieter wie etwa Steigenberger, ACCOR, InterContinental u. a., hatten neben flexiblen Übernachtungstarifen auch solche Tarife angeboten, bei denen dem Kunden keine Stornierungsmöglichkeit eingeräumt wurde. In den hierauf bezogenen Buchungsbedingungen war vorgesehen, dass bei dennoch erfolgender Stornierung keine Rückerstattung des vorausbezahlten Übernachtungspreises erfolgen sollte.

Ein Verbraucher, der seinen Internetkauf widerruft, muss nicht die Kosten der Zusendung der Ware tragen

Dies hat der EuGH in einem aktuellen Urteil entschieden. In seiner Entscheidung stellt der Gerichtshof fest, dass die Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die Kosten der Zusendung der Waren auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt.

Logistikunternehmen darf sog. Schnittstellenkontrollen des Frachtgutes nicht zu Lasten der Versender in Allg. Geschäftsbedingungen ausschließen -OLG Düsseldorf folgt Auffassung der Wettbewerbszentrale-

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.03.2010 Az. I-6 U 38/09
die Berufung eines international tätigen Beförderungsunternehmens gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zurückgewiesen.

Dem Unternehmen war auf Antrag der Wettbewerbszentrale vom Landgericht untersagt worden, in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ein- und Ausgangskontrollen des Frachtgutes an den einzelnen Umschlagstellen auszuschließen. Die Wettbewerbszentrale hatte die betreffende AGB-Klausel als unzulässig beanstandet, weil

Google verletzt keine Markenrechte, wenn Anzeigenkunden Schlüsselwörter kaufen können, die eingetragenen Marken entsprechen

Zu diesem Ergebnis kommt der europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil. Allerdings müssen die Käufer der Schlüsselwörter in ihrer Werbeanzeige darauf achten, dass die Internetnutzer leicht erkennen können, von wem die Waren angeboten werden, damit es zu keiner Herkunftstäuschung kommt (Urteil v. 23.03.2010 in den Rechtssachen C-236/08 bis C-238/08).

Verbraucher müssen im Falle eines Widerrufs vermutlich schon bald keine Versandkostenpauschale mehr bezahlen

Der EuGH hat über die Frage zu entscheiden, ob es mit der Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG vereinbar ist, wenn einem Verbraucher im Falle des Widerrufs seines Fernabsatzvertrages die Kosten für die Zusendung der Ware auferlegt werden. Im konkreten Fall ging es um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer im Versandhandel tätigen Gesellschaft. Ihre AGB sehen vor, dass der Verbraucher einen pauschalen Versandkostenanteil von 4,95 Euro trägt, den das Versandunternehmen im Fall eines Widerrufs nicht zu erstatten hat.

Änderungen im Rufnummernbereich (0)180 ab März 2010

Ab März 2010 besteht die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer (0)180er Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise, der bisher neben der Angabe des genauen Preises für Anrufe aus dem Festnetz genügt hat, reicht dann nicht mehr aus.

Neues Internetportal für grenzüberschreitende Dienstleistungen

Zur Unterstützung von Unternehmern und Verbrauchern in Bezug auf grenzüberschreitende Dienstleistungsangebote innerhalb der Europäischen Union hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die Germany Trade & Invest (GTAI) das sogenannte Portal 21 (www.portal21.de) errichtet. Dieses Portal stellt ausführliche Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen in den anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung. Benannt wurde das Portal nach Artikel 21 der EU-Dienstleistungsrichtlinie, welches von allen Mitgliedstaaten umzusetzen war.

EuGH kippt generelles deutsches Verbot der Gewinnspielkopplung

In seiner heutigen Entscheidung kommt der EuGH (Europäische Gerichtshof) zu dem Ergebnis, dass eine Regelung wie sie § 4 Nr. 6 UWG vorsieht, nämlich das grundsätzliche Verbot der Teilnahme an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware abhängig zu machen, nicht mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar ist (Urteil in der Rechtssache C-304/08). Ein solches Verbot sei nur zulässig, wenn es nicht absolut ausgesprochen wird, sondern unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls zur Unzulässigkeit einer Werbemaßnahme führt. Dabei kommt es darauf an, ob die Werbemaßnahme im Licht der in der Richtlinie aufgestellten Kriterien „unlauter“ ist.

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Tannenwaldallee 6
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