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Bundesgerichtshof: Kataloghinweis „Änderungen und Irrtümer vorbehalten“ nicht zu beanstanden – Kataloghinweise sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wie der Bundesgerichthof (BGH) gestern mitgeteilt hat, sind die Hinweise „Änderungen und Irrtümer vorbehalten.“ sowie „Abbildungen ähnlich.“ in dem Katalog eines Mobiltelefonanbieters AGB-rechtlich nicht zu beanstanden (Urteil vom 04.02.2008, Az. VIII ZR 32/08). Der Kläger, ein Verbraucherverband, hatte in Bezug auf den Katalog eines Mobiltelefonanbieters einen Hinweis unterhalb der beworbenen Produkte

Flugpreiswerbung: Wettbewerbszentrale empfiehlt wortgetreue Auslegung der EU-Verordnung zur Transparenz von Flugpreisen

Seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung „über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten“ am 01.11.2008 sind u. a. Fluggesellschaften verpflichtet, die Ticketpreise einschließlich aller Steuern und Abgaben anzugeben. In der Praxis der für Flugreisen werbenden Unternehmen sind nach der Erfahrung der Wettbewerbszentrale indessen zahlreiche Fragen zur Auslegung dieser Verordnung aufgetreten.

Neues UWG in Kraft – Neue Regeln für Werbung und Vertrieb

Die UWG-Novelle ist am 30.12.2008 in Kraft getreten, nachdem der Bundestag Ende November in zweiter und dritter Lesung die von der Bundesregierung vorgeschlagene UWG-Novelle verabschiedet und auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 19.12.2008 dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG).

Vortrag der Wettbewerbszentrale auf dem Deutschen Apotheken Recht Tag 2008

Im Rahmen des Deutschen Apotheken Recht Tags 2008 am 03.12.2008 in Frankfurt am Main ist die Wettbewerbszentrale mit einem Vortrag zum Wettbewerbsrecht vertreten: „Gemischtwarenladen Apotheke – Wo liegen die Grenzen?“ lautet der Titel des Referats von Rechtsanwältin Christiane Köber. Nach der Beobachtung der Wettbewerbszentrale bewegen sich Apotheken teilweise von ihrem Kerngeschäft weg und riskieren damit

Neue EU-Verordnung zur Transparenz von Flugpreisen tritt am 1. November 2008 in Kraft

Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung „über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten“ am morgigen Samstag werden u. a. Fluggesellschaften verpflichtet, die Ticketpreise einschließlich aller Steuern und Abgaben anzugeben. Mit dieser Verpflichtung zur Angabe von Endpreisen soll die Vergleichbarkeit der Angebote der Fluggesellschaften gewährleistet werden.

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