BGH: Fluggesellschaft darf nicht pauschal 50,- Euro Bearbeitungsgebühr für eine Rücklastschrift verlangen
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 17.09.2009, Az. Xa ZR 40/08) eine entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) einer deutschen Fluggesellschaft für unwirksam erklärt. Nach den AGB der Fluggesellschaft sollte der Kunde in den Fällen, in denen der von seinem Kreditkarten- oder Geldinstitut eingezogene Flugpreis rückbelastet wurde, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro bezahlen.