Generalanwalt beim EuGH: Selektiver Vertrieb und Ausschluss des Internet-Handels
Die Hersteller vor allem hochwertiger und preisintensiver Markenprodukte sehen sich vielfach mit dem Umstand konfrontiert, dass ihre Produkte zu erheblich herab gesetzten Preise über das Internet verkauft und dort teilweise auch „verramscht“ werden. Die Industrie sucht daher nach Wegen, dieses Gebaren zu unterbinden und greift dazu auch zu dem Mittel, den Internetvertrieb auszuschließen. Dem sind jedoch rechtlich enge Grenzen gesetzt, wie ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zeigt,