Kostenpflichtige Hotline für Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
Der Wettbewerbszentrale wurde eine Beschwerde übersandt über die Allgemeinen Geschäftbedingungen eines Teleshopping-Unternehmens, das für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen dem Kunden eine Kundendienstnummer angeboten hatte, die allerdings kostenpflichtig war. Die Kosten für diese Kundenhotline waren erheblich. So wurde pro Minute ein Preis von 1,99 € beansprucht, wobei die Kunden bis zu einer halben Stunde in der Warteschleife gehalten wurden.