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Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie beschlossen

Am 19.12.2012 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011) >> beschlossen. Er wird nun noch über den Bundesrat dem Bundestag zur Beratung zugeleitet.

Der grenzüberschreitende Handel über das Internet soll europaweit vereinheitlicht und attraktiver

Bei Streitfällen gilt für den Verbraucher regelmäßig das Recht seines Landes

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass ein Verbraucher einen ausländischen Gewerbetreibenden auch dann vor den heimischen Gerichten verklagen kann, wenn der betroffene Vertrag nicht im Fernabsatz geschlossen wurde (Urteil in der Rechtssache C-190/11).

Im konkreten Fall hatte eine Österreicherin ein Auto in Hamburg gekauft. Auf das Auto war sie durch das Internet aufmerksam geworden. Als aufgrund von Mängeln der Verkäufer die Rücknahme verweigerte, verklagte sie den Verkäufer in Österreich.

EuGH: Werbung mit einem vermeintlichen Gewinn ist unzulässig

Wer kennt sie nicht, die Werbung mit dem Hinweis „ Sie haben gewonnen“. Diese Art der Werbung ist nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) unzulässig, wenn der Verbraucher für die Entgegennahme des Gewinns noch Kosten übernehmen muss, auch wenn sie nur geringfügig sind. Es handelt sich dabei um eine aggressive Praktik (Urteil in der Rechtssache C-428/11).

Allgemeine Geschäftsbedingungen in Architekten- oder Ingenieurverträgen

Die Wettbewerbszentrale erhält immer wieder Anfragen und Beschwerden, die sich auf Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Architekten- und Ingenieurverträgen beziehen.

Gegenstand einer aktuellen Beschwerde war ein Vertrag zwischen einer Bauträgergesellschaft und einem Architekten, in dem sich unter dem Punkt „Vergütung“ folgende Regelung befand:

Fitnessstudio-Verträge: BGH klärt offene Fragen zu Vertragslaufzeit und Kündigung

Fitnessstudio-Verträge sind nicht selten Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Dabei geht es regelmäßig um Fragen, ob Klauseln und Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Anlass zu rechtlicher Beanstandung geben. Streitpunkte sind dabei u. a. die Frage, welche Vertragslaufzeit in den AGB formularmäßig festgelegt werden darf und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen dem Kunden ein Kündigungsrecht zusteht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer neueren Entscheidung für Klarstellungen in diesen Bereichen gesorgt

Zweiwöchige Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln im Verbrauchsgüterkauf unzulässig

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 24.05.2012, Az. I-4 U 48/12, entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, die gegenüber Verbrauchern bei offensichtlichen Mängeln eine Rügefrist von zwei Wochen nach Übergabe des Kaufgegenstandes vorsieht. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die Verwendung einer solchen Klausel gegen § 475 Abs. 2 BGB. Nach dieser Vorschrift des Verbrauchsgüterkaufs darf die Verjährungsfrist bei Neuwaren ab Übergabe der Ware nicht unter zwei Jahre abgekürzt werden.

100-jähriges Jubiläum der Wettbewerbszentrale: Schiedsrichter und Schlichter im Kampf um die Kunden – eine Zwischenbilanz über 700.000 Wettbewerbsfälle und 25.000 Gerichtsverfahren

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. feiert am 9. Mai 2012 an ihrem Gründungsort ihr 100-jähriges Jubiläum. Vor über 250 Gästen aus Wirtschaft, Justiz und Politik wird Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Festansprache halten.

Fairer Wettbewerb ist die Voraussetzung dafür, dass eine freie Marktwirtschaft funktioniert. Der Markt braucht einen Ordnungsrahmen, d. h. Spielregeln, an die sich alle Akteure halten. Dafür hat der Gesetzgeber in Deutschland 1909 ein Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) erlassen. Als Schiedsrichter wurde aber nicht der Staat mit seinen Behörden bestellt.

Telefonat zur Erforschung der Kundenzufriedenheit im Anschluss an Abwicklung eines Auftrages ist Werbung i.S.v. § 7 Absatz 2 Nr. 2 UWG

Ein Anwalt hatte in einem Filialbetrieb eines internationalen Autoglaskonzerns einen Steinschlag in der Windschutzscheibe des Firmenfahrzeuges seiner Kanzlei reparieren lassen. Bei der telefonischen Vereinbarung des Reparaturtermins hatte er seine Handynummer „für den Fall der Fälle“ angegeben. Kurze Zeit nach Abwicklung des Auftrages erfolgt der Anruf eines Marktforschungsinstituts, ansässig in London, das von dem Autoglaskonzern beauftragt worden war, die Zufriedenheit des Kunden mit der Abwicklung des Auftrages zu „erforschen“. Da der Anwalt in die telefonische Kontaktaufnahme zu Werbezwecken nicht eingewilligt hatte, mahnte die Wettbewerbszentrale wegen unlauterer Telefonwerbung ab.

Am 07.11.11 tritt die europäische Textilkennzeichnungsverordnung in Kraft

Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung ist am 18. Oktober 2011 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und tritt am 07. November 2011 in Kraft. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Zu finden ist diese Verordnung hier >>. Die inhaltlichen Änderungen im Vergleich zum bisherigen deutschen Textilkennzeichnungsgesetz sind gering. So entfällt z. B. die Kennzeichnungspflicht für Matratzenteile

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