Schadensersatz bei Kartellverstößen – BGH zieht weiten Kreis der Anspruchsberechtigten
Die Mitglieder eines Kartells müssen bei Kartellverstößen nicht nur mit Geldbußen der Kartellbehörden rechnen, sondern sie können von geschädigten Unternehmen auch auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Den Kreis der geschädigten Unternehmen, denen ein Schadensersatzanspruch zustehen kann, zieht der Bundesgerichtshof recht weit, was sich seiner aktuellen Pressemitteilung zu einer im Wortlaut noch nicht vorliegenden Entscheidung (Urteil vom 28.06.2001 Az. KZR 75/10) entnehmen lässt.