EuGH entscheidet über Anforderungen an „Angabe über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos“
Mit Urteil vom 18.07.2013 (Rs. C-299/12 – Green Swan) hat der EuGH auf die Vorlagefrage des Obersten tschechischen Verwaltungsgerichts entschieden, wann eine gesundheitsbezogene Aussage eine „Angabe über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos“ i.S.v. Art. 2 Abs. 2 Nr. 6 Health Claims Verordnung (HCVO) darstellt. Nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 6 HCVO ist eine Angabe über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass der Verzehr einer Lebensmittelkategorie, eines Lebensmittels oder eines Lebensmittelbestandteils einen Risikofaktor für die Entwicklung einer Krankheit beim Menschen deutlich sinkt.