Klage der Wettbewerbszentrale gegen Hersteller von Kameraprodukten: Kein Ausschluss des Vertriebs über Internetplattformen – LG Kiel verbietet entsprechende Klausel in Händlerverträgen –
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Kiel einem Hersteller von Kameraprodukten verboten, in seinen Händlerverträgen zu bestimmen, dass der Verkauf seiner Produkte über Internetplattformen Dritter, wie z. B. eBay oder Amazon Marketplace, nicht gestattet ist (Urteil vom 08.11.2013, Az. 14 O 44/13 Kart, nicht rechtskräftig). Der Hersteller hatte in den Händlerverträgen mit Einzelhändlern folgende Vertragsbestimmung verwendet: