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Bank darf per AGB kein Reklamationsentgelt fordern

Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank, die ein pauschaliertes Entgelt für Reklamationen, Nachfragen oder Nachforschungen im Zusammenhang mit Überweisungen oder ein pauschales Entgelt für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bzw. einer Nichtabnahmeentschädigung eines Kredites vorsehen sind unzulässig. Eine dementsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (Az. 23 U 50/12) ist nach Revisionsrücknahme (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.01.2014, Az. XI ZR 180/13) aktuell rechtskräftig geworden.

EuGH erleichtert den Widerruf von Lebensversicherung

Auf eine Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs hat der EuGH festgestellt, dass die deutsche Regelung in § 5a Versicherungsvertragsgesetzes den Lebensversicherungsrichtlinien der EU entgegensteht (Urteil Rs. C-209/12). Hiernach erlischt für den Kunden, das Recht zum Widerspruch generell ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie, auch wenn die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.

EuGH: Mangelnde Verfügbarkeit einer beworbenen Ware kann die „geschäftliche Entscheidung“ eines Verbrauchers beeinflussen

Eine italienische Supermarktkette hatte in einer zweiwöchigen Werbeaktion u.a. einen Laptop zu einem Sonderpreis angeboten. Diesen konnte ein Verbraucher allerdings in dem von ihm aufgesuchten Supermarkt in dem beworbenen Zeitraum nicht erwerben.

Mit seiner Vorlagefrage möchte das italienische Gericht vom EuGH wissen, ob eine Werbung allein deshalb „irreführend“ im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29 ist, weil sie falsche Angaben enthält oder geeignet ist den Durchschnittsverbraucher zu täuschen, oder ob es zusätzlich noch erforderlich ist, dass die Werbung den Verbraucher zu einer „geschäftlichen Entscheidung“ veranlasst, die er ansonsten nicht getroffen hätte.

„Rotbäckchen“-Saft darf nicht mit der Angabe „lernstark“ werben

Der Kindersaft „Rotbäckchen“ darf nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 11.12.2013, Az. 9 U 405/13) nicht mehr mit den Aussagen „lernstark“ und „mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ werben. Auf der Vorderseite der Flasche ist ein blondes Mädchen mit leuchtend roten Wangen und einem blauem Kopftuch abgebildet unter dem sich diese Angaben befinden.

Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit einer Klausel zum Versand- und Gefahrübergang in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.11.2013, Az. VIII ZR 353/12, die nachfolgende Klausel zum Versand- und Gefahrübergang für unwirksam erklärt. Eine Möbelversandhändlerin vereinbarte diese Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihres Onlineshops.
„Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und

Klage der Wettbewerbszentrale gegen Hersteller von Kameraprodukten: Kein Ausschluss des Vertriebs über Internetplattformen – LG Kiel verbietet entsprechende Klausel in Händlerverträgen –

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Kiel einem Hersteller von Kameraprodukten verboten, in seinen Händlerverträgen zu bestimmen, dass der Verkauf seiner Produkte über Internetplattformen Dritter, wie z. B. eBay oder Amazon Marketplace, nicht gestattet ist (Urteil vom 08.11.2013, Az. 14 O 44/13 Kart, nicht rechtskräftig). Der Hersteller hatte in den Händlerverträgen mit Einzelhändlern folgende Vertragsbestimmung verwendet:

Thüringer OLG Jena: zu unwirksamen AGB, die einen zweimaligen Nacherfüllungsversuch und eine Verjährungsverkürzung bei zu montierenden Ladeneinrichtungen vorsehen

Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hat mit Urteil vom 19.09.2013, Az. 1 U 194/13 auf Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die nachfolgenden Klauseln, die auch dem Abschluss von Werkverträgen zugrunde gelegt wurden, unwirksam gegenüber Unternehmern und Verbrauchern sind. Außerdem sieht das Gericht in der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Abschluss von Werkverträgen, die von Werkvertragsrecht abweichende und benachteiligende inhaltliche Regelungen des Kaufrechts enthalten,

Generalanwalt beim EuGH: Werbeaussage für Früchtequark ist gesundheitsbezogene Angabe; Hinweispflichten gelten ab dem 1. Juli 2007

Die Wettbewerbszentrale hatte den Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ auf einem Früchtequark als irreführend beanstandet, da das Produkt nach Auffassung der Wettbewerbszentrale deutlich mehr Zucker enthält als Milch. Der Slogan stelle überdies eine nährwert- und gesundheitsbezogene Angabe über Lebensmittel dar und sei daher als Verstoß gegen Art. 9 und 10 Health Claims Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) zu werten.

EuGH bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale: Auch für Krankenkassen gilt das Wettbewerbsrecht

Mit Urteil vom 3.10.2013 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliederwerbung einer Krankenkasse dem Wettbewerbsrecht unterliegt (Rs. C-59/12). Krankenkassen seien in diesem Zusammenhang als Gewerbetreibende im Sinne der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken anzusehen. Folglich müssten sich deren Werbeaktivitäten auch am Wettbewerbsrecht messen lassen.

Trotz Einhaltung aller Anforderungen an berufliche Sorgfalt kann Geschäftspraxis irreführend sein

Mit Urteil vom 19.09.2013 hat der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsersuchen (Rs. C-435/11) zur Auslegung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) entschieden, dass bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen einer irreführenden Geschäftspraxis i.S. des Art. 6 Abs. 1 der UGP-Richtlinie diese nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie unlauter ist, ohne dass die Einhaltung der Anforderungen an die berufliche Sorgfalt gesondert geprüft werden müsste.

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