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Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale zur „außergerichtlichen Schlichtung von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen“ beim 66. Deutschen Anwaltstag in Hamburg

Unter dem Motto „Streitkultur im Wandel – weniger Recht?“ fand der 66. Deutsche Anwaltstag vom 11.-13. Juni 2015 statt. Die Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien (AGEM) des DAV richtete in diesem Zusammenhang am 12. Juni 2015 unter der Moderation von Rechtsanwältin Dr. Andrea Jaeger-Lenz (Hamburg) und Rechtsanwalt Jens Fusbahn (Düsseldorf) eine 2-teilige Vortragsveranstaltung aus, um Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung im gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht aufzuzeigen und zu diskutieren.

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale beim BVDVA-Kongress in Berlin – Digitale Apothekenwelt im Fokus

Mit einem Vortrag zum Thema „Praxisbeispiele aus dem Online-Wettbewerb“ war die Wettbewerbszentrale bei dem Kongress des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) vertreten, der unter dem Motto „Arzneimittelversandhandel 2015 – Strukturiert, sortiert, Patienten-orientiert“ am 11./12.06.2015 in Berlin stattgefunden hat.

Rückblick: Wettbewerbszentrale hält jährliche Vorlesung an der Humboldt Universität zu Berlin – ein Einblick in die Praxis der wirtschaftlichen Werbeselbstkontrolle für Studierende

Im Juni 2015 hat Rechtsanwältin Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, eine Vorlesung an der Humboldt-Universität zu Berlin gehalten (Juristische Fakultät, Prof. Susanne Augenhofer, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Rechtsvergleichung sowie Marktregulierung durch Verbraucher- und Wettbewerbsrecht).

Unangemessen lange Vertragslaufzeiten in Stromverträgen – Wettbewerbszentrale erreicht außergerichtlich Einigung mit Energieversorger und Schornsteinfegern

Wiederholt erhält die Wettbewerbszentrale Anfragen und Beschwerden, die vorformulierte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Strom- und Gaslieferungsverträgen im B2C-Verhältnis betreffen. Über unzulässige Verzugsklauseln in Stromverträgen hatten wir bereits mit News vom 14.03.2014 >> berichtet.

EuGH: Auch nur das einmalige Verhalten eines Gewerbetreibenden gegenüber einem einzelnen Verbraucher kann eine irreführende Geschäftspraxis im Sinne der UGP-Richtlinie sein

Der EuGH hat mit Urteil vom 16. April 2015, Rs. C-388/13, entschieden, dass die Erteilung einer falschen Auskunft durch einen Gewerbetreibenden an einen Verbraucher als „irreführende Geschäftspraxis“ im Sinne der Richtlinie 2005/29/EG einzustufen ist, auch wenn diese Auskunftserteilung nur einen einzelnen Verbraucher betrifft.

Wegfall der Wiederholungsgefahr durch notarielle Unterlassungserklärung?

Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass abgemahnte Wettbewerbsverletzer es vermeiden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sondern sich vielmehr zu einem Notar begeben, um dort eine Unterlassungserklärung – ohne Vertragsstrafeversprechen – notariell beurkunden zu lassen. Hintergrund ist, dass unter Juristen die Meinung vertreten wird, auch eine Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen beseitige die durch den Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr, wenn sie von einem Notar beurkundet worden sei.

Die Monsterbacke geht in die nächste Runde – kein Ende in Sicht!

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Februar 2015 entschieden, dass der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ auf einem Früchtequark nicht irreführend ist und keine nach der Health Claims Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt. Der BGH hat die Sache an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen, damit das Gericht Feststellungen dazu trifft, inwieweit auf dem Produkt Hinweise nach Art. 10 Abs. 2 Health Claims Verordnung hätten gegeben werden müssen. Die Hinweise betreffen beispielsweise

Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert

Wie das BMJV heute mitteilt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kern des Regierungsentwurfes ist das sog. Verbandsklagerecht: Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Verbraucher- und Wirtschaftsverbände gegen bestimmte Datenschutzverletzungen durch Unternehmen im Wege der Verbandsklage vorgehen können.

OLG Oldenburg zur Unwirksamkeit von Rechtswahlklauseln im innergemeinschaftlichen Online-Handel

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 23.09.2014, (Az. 6 U 113/14) sind Klauseln, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage vorsehen, unwirksam im Rechtsverkehr mit Verbrauchern, die nicht in Deutschland ansässig sind. Ein Onlinehändler, dessen Angebote sich auch an Verbraucher im Ausland richten, vereinbarte mit diesen Verbrauchern in seinem Onlineshop und in seinen Shopangeboten auf der Plattform Amazon folgende Rechtswahlklauseln:

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