BGH: Fehlende Energieverbrauchskennzeichnung für Elektrogeräte stellt Wettbewerbsverstoß dar – Angaben sowohl im Onlineshop als auch im stationären Handel erforderlich
In zwei am 15. Dezember 2016 verkündeten Entscheidungen hat der BGH erneut festgestellt, dass die fehlende Energieverbrauchskennzeichnung beim Angebot von elektrischen Produkten sowohl im stationären als auch im Online-Handel einen Wettbewerbsverstoß darstellt (BGH, Urteile vom 15. Dezember 2016, Az. I ZR 213/15 und I ZR 221/15).