9. GWB-Novelle in Kraft – Anpassungen im Bereich Missbrauchsaufsicht, Schadensersatzrecht und Fusionskontrolle
Die 9. GWB-Novelle bringt einige Änderungen mit sich, wobei die Gesetzesänderungen ganz unterschiedliche Bereiche betreffen. Neben Anpassungen der Missbrauchsaufsicht und der Fusionskontrolle an die Anforderungen der digitalen Welt gibt es auch Änderungen bei den Bestimmungen zum Schadensersatz, die aus einer Umsetzung des EU-Kartellschadensersatzrechts resultieren. Außerdem sind neue Befugnisse des Bundeskartellamts im Bereich der Durchsetzung eines wirtschaftlichen Verbraucherschutzes vorgesehen.