Weitere Themen

Herbstseminarreihe der Wettbewerbszentrale hat begonnen

Am gestrigen Donnerstag hat mit der Auftaktveranstaltung in Köln die diesjährige Herbstseminarreihe der Wettbewerbszentrale begonnen. Auf der für Praktiker konzipierten Veranstaltung informiert die Wettbewerbszentrale über wichtige Entscheidungen und aktuelle Rechtsentwicklungen im Lauterkeitsrecht.

Themen sind u. a. aktuelle Rechtsprechung zu irreführender Werbung,

Rückblick: 24. Sachverständigentag der Sächsischen Industrie- und Handelskammern am 6. September 2017 in Dresden – Wettbewerbszentrale informiert zu Informationspflichten bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Die Sächsischen Industrie- und Handelskammer haben am 6. September 2017 zum 24. Mal den Sachverständigentag für die von ihnen bestellten Sachverständigen in Dresden ausgerichtet. Fast 100 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige waren der Einladung zu folgenden Themen gefolgt:

Schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen Verbraucherrechte im Fokus – Erinnerung: Stellungnahmen zur EU-Konsultation noch möglich

Noch bis zum 8. Oktober 2017 dauert die öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur gezielten Überarbeitung verschiedener EU-Verbraucherschutzrichtlinien. Ziel ist eine Überprüfung, inwieweit bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. Dabei geht es etwa um die Frage, ob zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten EU-weit schärfere finanzielle Sanktionen (wie z.B. Bußgelder) bei Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften notwendig sind. An der Konsultation können u.a. neben Verbraucherorganisationen und Behörden auch Unternehmen und Unternehmensverbände teilnehmen.

„Cashback“-Aktionen – Wettbewerbszentrale greift SEPA-Diskriminierung auf

Im Rahmen der von ihr eingerichteten Beschwerdestelle für SEPA-Diskriminierung erhielt die Wettbewerbszentrale die Information, dass auch Hersteller im Rahmen von sogenannten „Cashback“-Aktionen es ablehnen, die Erstattung des Kaufpreises auf Bankkonten aus dem SEPA-Raum zu akzeptieren.

In einem der Fälle hatte ein Hersteller von Käse und Milchprodukten

Inkassounternehmen unterliegen bei ihrer Tätigkeit dem Allgemeinen Lauterkeitsrecht

Dies ergibt sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Urteil des EuGH vom 20.07.2017, Az. C 357/16). Im konkreten Sachverhalt hatte das Nationale Amt für Verbraucherschutz in Litauen Sanktionen gegen ein Inkassounternehmen verhängt, das aus eigenem Recht ihm abgetretene Forderungen vollstreckt hatte. Im Rahmen dieses Rechtsstreites legte das Nationale Gericht dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob ein Inkassounternehmen im Rahmen der Forderungsbeitreibung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken unterliegt. Dies hat der EuGH eindeutig bejaht. Der EuGH stellt klar, dass das Rechtsverhältnis zwischen einer Inkassogesellschaft und einem zahlungsunfähigen Schuldner von der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken grundsätzlich erfasst wird. Die in der Richtlinie vorgesehene Anwendung auf Waren oder Dienstleistungen unter dem Oberbegriff „Produkt“ gelte auch für die von Inkassogesellschaften angewandten Praktiken zur Forderungsbeitreibung. Daran ändere sich auch nichts dadurch, dass die Forderung durch eine Gerichtsentscheidung bestätigt wurde und eine Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher möglich ist.

Generalanwalt beim EuGH: Ausschluss des Vertriebs von Luxus- und Prestigewaren über Internetplattformen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Das Verbot des Vertriebs von Luxusartikeln über Internetplattformen wie Amazon oder eBay, das der Hersteller seinen autorisierten Händlern vertraglich auferlegt, kann unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Diese Rechtsauffassung vertritt der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Verfahren ( Pressemitteilung des EuGH Nr. 89/17 vom 26.07.2017 >>). Es geht um die Frage, ob der Hersteller von Luxuskosmetik den Händlern seines selektiven Vertriebssystems untersagen darf, die Waren im Internet über Drittunternehmen zu vertreiben, die nach außen erkennbar vom Hersteller nicht autorisiert sind (Schlussanträge vom 26.07.2017, Az. C-230/16).

Bundeskartellamt veröffentlicht „Hinweise zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels“

Das Bundeskartellamt legte am 12. Juli 2017 der Öffentlichkeit das Dokument „Hinweise zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels“ vor. Es beinhaltet die Grundzüge des kartellrechtlichen Verbotes der vertikalen Preisbindung und zeigt Spielräume sowie die Grenzen unternehmerischen Handels auf. Fallbeispiele aus dem Lebensmittelbereich veranschaulichen die rechtlichen Grenzfälle. Das Papier dient aber auch Unternehmen anderer Branchen als Leitfaden, sich über kartellrechtliche Fragen der vertikalen Preisbindung zu informieren.

Öffentliche EU-Konsultation zu Verbraucherrechten läuft – Im Fokus: Schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen Verbraucherrechte und Haftungsfragen in der digitalen Welt – Stellungnahmen bis zum 08. Oktober 2017 möglich

Bis zum 8. Oktober 2017 läuft eine öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur gezielten Überarbeitung verschiedener EU-Verbraucherschutzrichtlinien. Damit soll überprüft werden, inwieweit bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. So geht es etwa um die Frage, ob zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten EU-weit schärfere finanzielle Sanktionen (wie z.B. Bußgelder) bei Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften notwendig sind.

Außerdem will die EU-Kommission eruieren, inwieweit mehr Transparenz auf Online-Plattformen/ -Marktplätzen geschaffen werden sollte. Der vorangegangene Fitness Check habe nämlich Unsicherheiten seitens des Verbrauchers aufgezeigt, wer

EuGH: AGB der Fluggesellschaften unterliegen der Missbrauchskontrolle und Flugkosten müssen zusätzlich einzeln aufgeschlüsselt werden

Fluggesellschaften dürfen in ihren Allgemeine Geschäftsbedingungen keine pauschale Bearbeitungsgebühr für eine Flugstornierung vorsehen und müssen neben dem Endpreis zusätzlich weitere Preise auflisten wie z. B. die Luftfrachtrate, die Steuern, die Flughafengebühren.

Dies hat der EuGH (Rs. C‐290/16
) in einem aktuellen Urteil entschieden. Nach Art. 23 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b, c und d Luftverkehrsdienste-VO (1008/2008/EG) seien Fluggesellschaften verpflichtet nicht nur den Endpreis für einen Flug ausweisen, sondern zusätzlich für die Transparenz folgende Preise für den Kunden aufzulisten:

Keine gesonderten Entgelte mehr bei Kartenzahlung – Bundesrat billigt Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie

Nachdem der Bundestag am 01.06.2017 die Abschaffung gesonderter Entgelte für unbare Zahlungsmöglichkeiten wie Kartenzahlung, Überweisungen oder Lastschriften beschlossen hatte, hat heute auch der Bundesrat den entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2015/2366/EU) gebilligt.

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