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Europäisches Parlament beschließt EU-Verordnung zur Einschränkung von Geoblocking

Am 06.02.2018 nahm das EU-Parlament einen Verordnungsentwurf an, nach dem Händler und Dienstleister künftig Kunden aus anderen Mitgliedstaaten den Zugang zu ihren Webseiten nicht mehr pauschal verwehren dürfen. Vielmehr müssen die Anbieter danach ihre Online-Käufer aus einem anderen EU-Land genauso behandeln wie einheimische Kunden, d. h. sie müssen an alle Verbraucher in der EU verkaufen und ihnen uneingeschränkten Zugang zu ihren jeweiligen Webshops gewähren. Voraussetzung dafür ist, dass der Gewerbetreibende den Zielort der Bestellung in der Europäischen Union in seinen AGB als Lieferziel ausweist oder es sich um elektronisch erbrachte und nicht urheberrechtliche geschützte Leistungen handelt bzw. die erworbene Dienstleistung an einem Standort erbracht wird, an dem der Anbieter tätig ist.

BGH: Kein Per se-Verbot der Nutzung von Preissuchmaschinen im selektiven Vertriebssystem – Entscheidung des Kartellsenats zum „Vertriebssystem 1.0“ des Sportartikelherstellers ASICS

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein pauschales Verbot, die Funktionalität von Preisvergleichsmaschinen zu unterstützen, im selektiven Vertriebssystem unzulässig ist (BGH, Beschluss vom 12.12.2017, Az. KVZ 41/17). Der Sportartikelhersteller ASICS hatte eine entsprechende Klausel in die Verträge seines „Vertriebssystem 1.0“ aufgenommen.

Rückblick: Seminar zum Datenschutz im augenoptischen Betrieb – Wettbewerbszentrale gibt Augenoptikern Praxistipps für die Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken

Im Rahmen des Weiterbildungsangebots, das der Südwestdeutsche Augenoptikerverband für seine Innungsmitglieder aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland regelmäßig veranstaltet, hat die Wettbewerbszentrale am 25.01.2018 in Karlsruhe ein Seminar zum Datenschutz durchgeführt.

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Datenschutz-GrundVO

Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,

Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern im Rahmen eines selektiven Vetriebssystems den Verkauf bei Amazon untersagen

Der EuGH hat heute grundlegend zur Zulässigkeit von sog. Plattformverboten entschieden. Nach der heutigen Entscheidung kann ein Anbieter von Luxuswaren seinen autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen (Rs. C-230/16 Coty Germany GmbH / Parfümerie Akzente GmbH).

Zum Sachverhalt

Rückblick: Vorstellung aktueller Themen des Wettbewerbsrechts im Rahmen eines Vortrages an der Universität St. Gallen (Schweiz)

Im dritten Jahr in Folge stellte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, im Rahmen des an der Universität in St. Gallen (Schweiz) angebotenen Kurses „Marketing- und Wettbewerbsrecht“ am 29.11.2017 die Tätigkeit und Fälle der Wettbewerbszentrale vor. Der Kurs setzte sich sowohl aus Studierenden der Rechtswissenschaften als auch der ökonomischen Masterprogramme der Universität St. Gallen zusammen.

In eigener Sache – 8. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale 2017

Der 8. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale, initiiert von Christiane Köber (Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale), fand am 17.11.2017 in Frankfurt a. M. statt und bot wie auch in den vergangenen Jahren einen Überblick über aktuelle Gerichtsentscheidungen und die Rechtsentwicklungen im Bereich Werbung und Vertrieb im Gesundheitswesen. Daneben wurden Fragestellungen des Datenschutzes im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung beleuchtet.

Verfahren gegen Almased wegen vertikaler Preisbindung: Wettbewerbszentrale setzt sich beim BGH durch

In der Auseinandersetzung der Wettbewerbszentrale mit der Fa. Almased hat der Kartellsenat des BGH mit Urteil vom 17.10.2017 der Revision der Wettbewerbszentrale gegen ein Urteil des OLG Celle stattgegeben (BGH, Az. KZR 59/16). Damit ist das erstinstanzliche Urteil des LG Hannover nun rechtskräftig, wonach Almased wegen eines Kartellverstoßes zur Unterlassung verurteilt worden war (LG Hannover, Urteil vom 25.08.2015, Az. 18 O 91/15):

Verfahren wegen vertikaler Preisbindung – BGH verhandelt über Revision der Wettbewerbszentrale im Prozess gegen Almased

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 17. Oktober 2017 über die Revision der Wettbewerbszentrale in dem Verfahren gegen die Firma Almased Wellness GmbH (BGH, Az. KZR 56/16). Das OLG Celle hatte in der Vorinstanz die Klage abgewiesen, allerdings die Revision zum BGH nicht zugelassen. Dies holte der BGH auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Wettbewerbszentrale nach

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