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Generalanwalt des EuGH nimmt zu Infopflichten zum Widerrufsrecht bei Werbeprospekt mit beigefügter Bestellpostkarte Stellung

In seinen Schlussanträgen zu einem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahrenhat hat der Generalanwalt des EuGH ausgeführt, dass es unzulässig ist, wenn bei einem Werbeprospekt mit beigefügter Bestellkarte, das unter die Regelung des Art. 8 Abs. 4 VRRL (2011/83/EU) fällt, nur auf das Widerrufsrecht hingewiesen wird, ohne weitere Informationen dazu zu geben. Ein Muster-Widerrufsformular muss jedoch einem solchen Prospekt nicht beigefügt werden.

Versendung einer Kundenzufriedenheitsbefragung in einer Rechnung per E-Mail ist ohne Einwilligung unzulässig

Ein Unternehmer handelt rechtswidrig, wenn er seinem Kunden per E-Mail eine Rechnung für gekaufte Waren übersendet und in die E-Mail eine Abfrage nach der Kundenzufriedenheit einbindet, wenn der Kunde ihm keine Einwilligung in die Übersendung von Werbung per E-Mail erteilt hat. Das entschied der BGH in einem jüngst veröffentlichten Urteil (Urteil v. 10.07.2018, Az. VI ZR 225/17).

Pflicht zur Kennzeichnung von Textilerzeugnissen, aber nicht mit „100%“

Der EuGH hat über die Anforderungen an eine Etikettierung oder Kennzeichnung von Textilerzeugnissen entschieden (Urteil v. 05.07.2018, Rs. C-339/17).

In einem Verfahren vor dem LG Köln war der Verein für lauteren Wettbewerb e. V. gegen die Princesport GmbH vorgegangen. Diese habe nach Ansicht des Klägers bei der Bewerbung und beim Vertrieb von ausschließlich aus einer Faser bestehenden Textilerzeugnissen über das Internet die entsprechenden Anforderungen an Etikettierung und Kennzeichnung nicht beachtet.

BGH verhandelt am 11.10.2018 über die Zulässigkeit der App „UBER Black“

Nachdem der BGH gerade entschieden hat (Urteil v. 29.03.2018, Az. I ZR 34/17 – Bonusaktion für Taxi App), dass Rabattkationen von Taxivermittlern zulässig sind, wenn das Taxiunternehmen jeweils den vollen Fahrpreis erhält vgl. News der Wettbewerbszentrale hierzu >> ) kündigt die Pressestelle des BGH den nächsten Verhandlungstermin zu einer App an, die Personenbeförderungen vermittelt: „UBER Black“. Der Verhandlungstermin ist auf den 11. Oktober 2018 (Az. I ZR 3/16) anberaumt.

Ordnungsgeld wegen Werbung für „Gewinnreise“

Das LG Bremen hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale gegen einen Reiseveranstalter ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000,- wegen Verletzung einer rechtskräftigen gerichtlichen Untersagung verhängt (Beschluss vom 20.06.2018, Az. 12 O 202/17, nicht rechtskräftig). Dem Veranstalter sogenannter Gewinnreisen war untersagt worden, im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch Dritte in Werbeschreiben oder sonstigen Äußerungen mitzuteilen, der jeweilige Adressat der Mitteilung habe eine Reise gewonnen bzw. sei Gewinner einer Reise, wenn der Reiseteilnehmer für die Reise gleichwohl Kosten tragen muss, i

Aktuelles Seminarangebot der Wettbewerbszentrale: Rückblick zum Seminar „Datenschutz & Recht im Online-Marketing“ in München + Hinweis weitere Termine 2018 in Hamburg, Berlin und Köln

Am 19.07.2018 startete das Spezialseminar der Wettbewerbszentrale zum Thema „Datenschutz & Recht im Online-Marketing“ in München. Die beiden Referenten, Herr Dr. Carlo Piltz (Rechtsanwalt bei reuschlaw) und Christina Kiel, LL. M. Eur. (Syndikusrechtsanwältin und Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale) erläuterten neben allgemeinen Grundlagen im Datenschutz- und Wettbewerbsrecht in dem vierstündigen Seminar zahlreiche wichtige und praxisrelevante Problemfelder in diesem breiten Themenfeld.

Europäische Kommission fordert Airbnb auf, EU-Verbrauchervorschriften einzuhalten

Die Europäische Kommission und die EU-Verbraucherbehörden haben von Airbnb Änderungen bezüglich ihrer Preisangaben und einiger ihrer Geschäftsbedingungen gefordert. Diese seien nicht mit EU-Verbrauchervorschriften, wie der UGP-RL (2005/29/EG) oder der Missbrauchsklausel-RL (93/13/EWG), vereinbar.

Airbnb solle bei der Darstellung der Preise transparent sein.

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