Kartellrecht

EU-Kommission legt Abschlussbericht zur Strukturuntersuchung im Online-Handel vor Ergebnis: Kein aktueller Handlungsbedarf für den Gesetzgeber

Die EU-Kommission führte in den vergangenen Jahren eine Strukturuntersuchung im Bereich des Online-Handels durch. Sie hatte kartellrechtswidrige Praktiken in diesem Vertriebssegment befürchtet (News der Wettbewerbszentrale vom 10.02.2017 // EU-Kommission leitet Untersuchung wegen Verdachts kartellrechtswidriger Praktiken im Online-Handel ein >>). Die Strukturuntersuchung kam zu dem Ergebnis, dass das Wachstum des elektronischen Handels erhebliche Auswirkungen auf die Vertriebsstrategien der Unternehmen und

BGH lässt Revision der Wettbewerbszentrale im Verfahren gegen Almased Wellness GmbH wegen vertikaler Preisbindung zu

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision in dem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Almased Wellness GmbH zugelassen, in dem es um eine vertikale Preisbindung des Unternehmens gegenüber Apothekern geht (Beschluss vom 24.01.2017, Az. KZR 56/16). Er gab damit der Beschwerde der Wettbewerbszentrale gegen die Entscheidung der Vorinstanz beim OLG Celle statt, das die Revision nicht zugelassen hatte. Der Weg für eine Sachentscheidung in der III. Instanz ist damit geebnet.

EU-Kommission leitet Untersuchung wegen Verdachts kartellrechtswidriger Praktiken im Online-Handel ein

Die Europäische Kommission, die auf EU-Ebene auch die Kartellbehörde ist, hat eine Untersuchung gegen Unternehmen in verschiedenen Branchen eingeleitet. Die Unternehmen stünden im Verdacht, im grenzüberschreitenden Online-Handel kartellrechtswidrige Verhaltensweisen einzusetzen. Dies teilte die Kommission in einer Pressemitteilung vom 07. Februar 2017 mit.

Bundeskartellamt hat Konsultation zum Preisbindungsverbot im Lebensmitteleinzelhandel eröffnet

Das Bundeskartellamt führte in jüngerer Vergangenheit Verfahren wegen Verstößen gegen das Preisbindungsverbot im Lebensmitteleinzelhandel und verhängte Bußgelder in Millionenhöhe gegen eine Reihe von Unternehmen der Branche. Nach Abschluss der Verfahren hat das Amt „Hinweise zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels“ verfasst,

Zahlungsmöglichkeiten im Onlinehandel sollen für Verbraucher kostenlos sein – Gesetzesentwurf sieht entsprechende Neuregelung vor

Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Onlinehändler dem Verbraucher für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte oder andere besonders gängige Bezahlmöglichkeiten künftig keine zusätzlichen Zahlungsentgelte in Rechnung stellen: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant, im Rahmen der Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (RL 2015/2366/EU) Händler zu verpflichten, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten weitestgehend für den Verbraucher kostenlos anzubieten.

Bundesregierung legt Gesetzentwurf für 9. GWB-Novelle vor

Das Bundeskabinett hat am 28. September 2016 den Regierungsentwurf für eine 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Die geplanten Gesetzesänderungen betreffen unterschiedliche Regelungsbereiche. Der Gesetzentwurf geht jetzt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

Drei Blöcke bilden das Gerüst der Gesetzesinitiative.

Vertikale Preisbindung und Kartellverbot – Aktuelles Verfahren der Wettbewerbszentrale

Eine kartellrechtswidrige vertikale Preisbindung ist das Thema eines aktuellen Verfahrens der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Almased: Diese hatte Apotheken für das Produkt Vitalkost einen Rabatt von 30 % auf den Einkaufspreis angeboten. Bedingung dafür war u. a., dass die Apotheken das Produkt zu einem Preis von mindestens 15,95 € anboten. Die Wettbewerbszentrale hatte diese Preis-Aktion als kartellrechtswidrig beanstandet und zivilrechtliche Unterlassungsklage erhoben.

OLG Frankfurt hält Ausschluss des Vertriebs über Internetplattformen im selektiven Vertriebssystem für zulässig – Urteilsgründe liegen nun vor

Mit News vom 04.01.2016 >> berichtete die Wettbewerbszentrale über die Pressemitteilung des OLG Frankfurt zu seiner Entscheidung, dass der Ausschluss des Vertriebs über Internetplattformen im selektiven Vertriebssystem zulässig sei. Nunmehr liegt das vollständige Urteil vor, das jedoch noch nicht rechtskräftig ist. Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen

Neues UWG tritt morgen in Kraft – Änderungen in Paragrafenfolge und Wortlaut einzelner Vorschriften

Das am 05.11.2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2015 Teil I Nr. 49, Seite 2158). Die neuen Regelungen treten damit morgen in Kraft.

Die Gesetzesänderung bringt eine neue Struktur des UWG mit sich, d.h. sowohl Änderungen in der Paragrafenfolge als auch Änderungen des Wortlauts einzelner Vorschriften. Eine wesentliche Änderung der materiellen Rechtslage erwartet die Wettbewerbszentrale nach einer ersten Einschätzung allerdings nicht,

Bundestag hat neues UWG beschlossen – Strukturelle Änderungen sollen nicht zu wesentlicher Änderung der Rechtslage führen

Der Bundestag hat am 5. November 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angenommen ( BT-Drucks. 18/4535 >>) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschuss (Drucks. 18/6571>>).
Ziel der Gesetzesänderung ist eine gesetzessystematische Klarstellung, um die Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG >>; kurz: UGP-RL), welche eine vollständige Rechtsangleichung bezweckt, auch im Wortlaut des UWG zu erreichen.

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