EUGH beantwortet Vorlagefrage zur Auslegung der Richtlinie über elektrische Betriebsmittel
Die Wettbewerbszentrale hat gegenüber einem Hersteller dessen CE-Kennzeichnung von Steckverbindergehäusen beanstandet (F 5 0356/10). Es handelt sich dabei um Gehäuse, die in der Industrie verwendet werden und nach Vervollständigung mit elektrischen Bauteilen des Gehäuseherstellers oder auch von Fremdanbietern vervollständigt in Industrieanlagen eingebaut