EU-Recht/Internationales Recht

Schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen Verbraucherrechte im Fokus – Erinnerung: Stellungnahmen zur EU-Konsultation noch möglich

Noch bis zum 8. Oktober 2017 dauert die öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur gezielten Überarbeitung verschiedener EU-Verbraucherschutzrichtlinien. Ziel ist eine Überprüfung, inwieweit bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. Dabei geht es etwa um die Frage, ob zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten EU-weit schärfere finanzielle Sanktionen (wie z.B. Bußgelder) bei Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften notwendig sind. An der Konsultation können u.a. neben Verbraucherorganisationen und Behörden auch Unternehmen und Unternehmensverbände teilnehmen.

„Cashback“-Aktionen – Wettbewerbszentrale greift SEPA-Diskriminierung auf

Im Rahmen der von ihr eingerichteten Beschwerdestelle für SEPA-Diskriminierung erhielt die Wettbewerbszentrale die Information, dass auch Hersteller im Rahmen von sogenannten „Cashback“-Aktionen es ablehnen, die Erstattung des Kaufpreises auf Bankkonten aus dem SEPA-Raum zu akzeptieren.

In einem der Fälle hatte ein Hersteller von Käse und Milchprodukten

Inkassounternehmen unterliegen bei ihrer Tätigkeit dem Allgemeinen Lauterkeitsrecht

Dies ergibt sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Urteil des EuGH vom 20.07.2017, Az. C 357/16). Im konkreten Sachverhalt hatte das Nationale Amt für Verbraucherschutz in Litauen Sanktionen gegen ein Inkassounternehmen verhängt, das aus eigenem Recht ihm abgetretene Forderungen vollstreckt hatte. Im Rahmen dieses Rechtsstreites legte das Nationale Gericht dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob ein Inkassounternehmen im Rahmen der Forderungsbeitreibung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken unterliegt. Dies hat der EuGH eindeutig bejaht. Der EuGH stellt klar, dass das Rechtsverhältnis zwischen einer Inkassogesellschaft und einem zahlungsunfähigen Schuldner von der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken grundsätzlich erfasst wird. Die in der Richtlinie vorgesehene Anwendung auf Waren oder Dienstleistungen unter dem Oberbegriff „Produkt“ gelte auch für die von Inkassogesellschaften angewandten Praktiken zur Forderungsbeitreibung. Daran ändere sich auch nichts dadurch, dass die Forderung durch eine Gerichtsentscheidung bestätigt wurde und eine Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher möglich ist.

Generalanwalt beim EuGH: Ausschluss des Vertriebs von Luxus- und Prestigewaren über Internetplattformen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Das Verbot des Vertriebs von Luxusartikeln über Internetplattformen wie Amazon oder eBay, das der Hersteller seinen autorisierten Händlern vertraglich auferlegt, kann unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Diese Rechtsauffassung vertritt der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Verfahren ( Pressemitteilung des EuGH Nr. 89/17 vom 26.07.2017 >>). Es geht um die Frage, ob der Hersteller von Luxuskosmetik den Händlern seines selektiven Vertriebssystems untersagen darf, die Waren im Internet über Drittunternehmen zu vertreiben, die nach außen erkennbar vom Hersteller nicht autorisiert sind (Schlussanträge vom 26.07.2017, Az. C-230/16).

Öffentliche EU-Konsultation zu Verbraucherrechten läuft – Im Fokus: Schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen Verbraucherrechte und Haftungsfragen in der digitalen Welt – Stellungnahmen bis zum 08. Oktober 2017 möglich

Bis zum 8. Oktober 2017 läuft eine öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur gezielten Überarbeitung verschiedener EU-Verbraucherschutzrichtlinien. Damit soll überprüft werden, inwieweit bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. So geht es etwa um die Frage, ob zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten EU-weit schärfere finanzielle Sanktionen (wie z.B. Bußgelder) bei Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften notwendig sind.

Außerdem will die EU-Kommission eruieren, inwieweit mehr Transparenz auf Online-Plattformen/ -Marktplätzen geschaffen werden sollte. Der vorangegangene Fitness Check habe nämlich Unsicherheiten seitens des Verbrauchers aufgezeigt, wer

EuGH: AGB der Fluggesellschaften unterliegen der Missbrauchskontrolle und Flugkosten müssen zusätzlich einzeln aufgeschlüsselt werden

Fluggesellschaften dürfen in ihren Allgemeine Geschäftsbedingungen keine pauschale Bearbeitungsgebühr für eine Flugstornierung vorsehen und müssen neben dem Endpreis zusätzlich weitere Preise auflisten wie z. B. die Luftfrachtrate, die Steuern, die Flughafengebühren.

Dies hat der EuGH (Rs. C‐290/16
) in einem aktuellen Urteil entschieden. Nach Art. 23 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b, c und d Luftverkehrsdienste-VO (1008/2008/EG) seien Fluggesellschaften verpflichtet nicht nur den Endpreis für einen Flug ausweisen, sondern zusätzlich für die Transparenz folgende Preise für den Kunden aufzulisten:

SEPA-Diskriminierung – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Energieversorgern gegen die „SEPA-Verordnung“ – SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet

Die Wettbewerbszentrale hat in 17 Fällen gegenüber öffentlichen und privaten Energieversorgern für Wasser, Gas und Strom Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern eine Bezahlung der fälligen Energiekosten per Lastschrift angeboten, allerdings entgegen der europäischen Regelung den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland eingeschränkt. Sie stellten für den Lastschrifteinzug Formulare zur Verfügung, die lediglich die Möglichkeit der Angabe einer deutschen Bankverbindung vorsahen.

Nach EuGH-Urteil zur Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern: Comtech erkennt Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale an

In dem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Elektronikanbieter Comtech, in dem der EuGH im März zur Frage zur Zulässigkeit der Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern entschieden hatte, hat die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung beim Landgericht Stuttgart am heutigen Tage den Unterlassungsanspruch anerkannt. Es erging sodann ein Anerkenntnisurteil (LG Stuttgart, Az. 1 O 21/15).

Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zur Verwendung einer kostenpflichtigen Service-Rufnummer – Nach EuGH-Urteil verhandelt LG Stuttgart den Fall am 18.05.2017

Nachdem der Europäische Gerichtshof in dem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zu der vom Landgericht Stuttgart gestellten Frage der Verwendung einer kostenpflichtigen Servicerufnummer für Vertragsrückfragen zu online geschlossenen Verträgen entschieden hat (EuGH, Urteil vom 02.03.2017, Az. C-568/15), wird der Fall nun beim Landgericht Stuttgart am 18.05.2017 weiter verhandelt.

Müssen deutsche Fluggesellschaften ihre Preise in Euro angeben? – BGH legt EuGH Frage zur Entscheidung vor

Die Frage, in welcher Währung Flugpreise im Internet anzugeben sind, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss von heute (Az. I ZR 209/15 – Flugpreisangabe) dem Europäischem Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Eine deutsche Fluggesellschaft hatte auf ihrer Internetseite bei der Buchung eines Flugs von London-Stansted nach Stuttgart im September 2014 eine Flugverbindung angezeigt, deren Entgelt in britischen Pfund (GBP) angezeigt wurde. Die Rechnung wies den Preis und die weitere Kosten ebenfalls in GBP aus.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de