EU-Recht/Internationales Recht

BGH legt EuGH Fragen zum Schutz der Gesamtbezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ vor

Der BGH hat in einem Rechtsstreit zwischen einem Hersteller von essigbasierenden Produkten aus dem Raum Baden und einem Zusammenschluss von Erzeugern von „Aceto Balsamico di Modena“ das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (Beschluss v. 12.04.2018, Az. I ZR 253/16). Der BGH möchte wissen, ob sich der Schutz der Gesamtbezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ auf die Verwendung der einzelnen nichtgeografischen Begriffe der zusammengesetzten Bezeichnung („Aceto“, „Balsamico“, „Aceto Balsamico“) erstreckt.
Der Kläger vertreibt Produkte unter der Bezeichnung „Balsamico“ und „Deutscher Balsamico“.

EuGH entscheidet zu „Glen“-Whisky aus Deutschland – Landgericht Hamburg muss prüfen, ob eine Verwechslung mit „Scotch Whisky“ möglich ist

Der EuGH hat über die Auslegung der für Spirituosen geltenden Unionsregeln über den Schutz eingetragener geografischer Angaben, insbesondere über den Begriff der „Anspielung“ aus Art. 16 lit. b Spirituosen-Verordnung (110/2008/EG), entschieden (Urteil v. 07.06.2018, Rs. C-44/17).

Ein deutscher Unternehmer hatte über eine Webseite den Whisky „Glen Buchenbach“ vertrieben, welcher in Baden-Württemberg hergestellt wird.

EU-Kommission schlägt neue Vorschriften für Online-Plattformen vor

Die EU-Kommission hat einen Verordnungs-Vorschlag für die Schaffung von Transparenz und Fairness für kleine Unternehmen veröffentlicht. Ziel des Vorschlags sei es, die Schaffung eines fairen, transparenten und vorhersehbaren Geschäftsumfelds für kleinere Unternehmen und Händler, die für den Ausbau ihrer Geschäftstätigkeit Online-Plattformen nutzen, zu fördern.

Europäisches Parlament beschließt EU-Verordnung zur Einschränkung von Geoblocking

Am 06.02.2018 nahm das EU-Parlament einen Verordnungsentwurf an, nach dem Händler und Dienstleister künftig Kunden aus anderen Mitgliedstaaten den Zugang zu ihren Webseiten nicht mehr pauschal verwehren dürfen. Vielmehr müssen die Anbieter danach ihre Online-Käufer aus einem anderen EU-Land genauso behandeln wie einheimische Kunden, d. h. sie müssen an alle Verbraucher in der EU verkaufen und ihnen uneingeschränkten Zugang zu ihren jeweiligen Webshops gewähren. Voraussetzung dafür ist, dass der Gewerbetreibende den Zielort der Bestellung in der Europäischen Union in seinen AGB als Lieferziel ausweist oder es sich um elektronisch erbrachte und nicht urheberrechtliche geschützte Leistungen handelt bzw. die erworbene Dienstleistung an einem Standort erbracht wird, an dem der Anbieter tätig ist.

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Datenschutz-GrundVO

Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,

Schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen Verbraucherrechte im Fokus – Erinnerung: Stellungnahmen zur EU-Konsultation noch möglich

Noch bis zum 8. Oktober 2017 dauert die öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur gezielten Überarbeitung verschiedener EU-Verbraucherschutzrichtlinien. Ziel ist eine Überprüfung, inwieweit bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. Dabei geht es etwa um die Frage, ob zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten EU-weit schärfere finanzielle Sanktionen (wie z.B. Bußgelder) bei Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften notwendig sind. An der Konsultation können u.a. neben Verbraucherorganisationen und Behörden auch Unternehmen und Unternehmensverbände teilnehmen.

„Cashback“-Aktionen – Wettbewerbszentrale greift SEPA-Diskriminierung auf

Im Rahmen der von ihr eingerichteten Beschwerdestelle für SEPA-Diskriminierung erhielt die Wettbewerbszentrale die Information, dass auch Hersteller im Rahmen von sogenannten „Cashback“-Aktionen es ablehnen, die Erstattung des Kaufpreises auf Bankkonten aus dem SEPA-Raum zu akzeptieren.

In einem der Fälle hatte ein Hersteller von Käse und Milchprodukten

Inkassounternehmen unterliegen bei ihrer Tätigkeit dem Allgemeinen Lauterkeitsrecht

Dies ergibt sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Urteil des EuGH vom 20.07.2017, Az. C 357/16). Im konkreten Sachverhalt hatte das Nationale Amt für Verbraucherschutz in Litauen Sanktionen gegen ein Inkassounternehmen verhängt, das aus eigenem Recht ihm abgetretene Forderungen vollstreckt hatte. Im Rahmen dieses Rechtsstreites legte das Nationale Gericht dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob ein Inkassounternehmen im Rahmen der Forderungsbeitreibung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken unterliegt. Dies hat der EuGH eindeutig bejaht. Der EuGH stellt klar, dass das Rechtsverhältnis zwischen einer Inkassogesellschaft und einem zahlungsunfähigen Schuldner von der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken grundsätzlich erfasst wird. Die in der Richtlinie vorgesehene Anwendung auf Waren oder Dienstleistungen unter dem Oberbegriff „Produkt“ gelte auch für die von Inkassogesellschaften angewandten Praktiken zur Forderungsbeitreibung. Daran ändere sich auch nichts dadurch, dass die Forderung durch eine Gerichtsentscheidung bestätigt wurde und eine Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher möglich ist.

Generalanwalt beim EuGH: Ausschluss des Vertriebs von Luxus- und Prestigewaren über Internetplattformen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Das Verbot des Vertriebs von Luxusartikeln über Internetplattformen wie Amazon oder eBay, das der Hersteller seinen autorisierten Händlern vertraglich auferlegt, kann unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Diese Rechtsauffassung vertritt der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Verfahren ( Pressemitteilung des EuGH Nr. 89/17 vom 26.07.2017 >>). Es geht um die Frage, ob der Hersteller von Luxuskosmetik den Händlern seines selektiven Vertriebssystems untersagen darf, die Waren im Internet über Drittunternehmen zu vertreiben, die nach außen erkennbar vom Hersteller nicht autorisiert sind (Schlussanträge vom 26.07.2017, Az. C-230/16).

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