Schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen Verbraucherrechte im Fokus – Erinnerung: Stellungnahmen zur EU-Konsultation noch möglich
Noch bis zum 8. Oktober 2017 dauert die öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur gezielten Überarbeitung verschiedener EU-Verbraucherschutzrichtlinien. Ziel ist eine Überprüfung, inwieweit bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. Dabei geht es etwa um die Frage, ob zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten EU-weit schärfere finanzielle Sanktionen (wie z.B. Bußgelder) bei Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften notwendig sind. An der Konsultation können u.a. neben Verbraucherorganisationen und Behörden auch Unternehmen und Unternehmensverbände teilnehmen.