BGH verhandelt am 11.10.2018 über die Zulässigkeit der App „UBER Black“
Nachdem der BGH gerade entschieden hat (Urteil v. 29.03.2018, Az. I ZR 34/17 – Bonusaktion für Taxi App), dass Rabattkationen von Taxivermittlern zulässig sind, wenn das Taxiunternehmen jeweils den vollen Fahrpreis erhält vgl. News der Wettbewerbszentrale hierzu >> ) kündigt die Pressestelle des BGH den nächsten Verhandlungstermin zu einer App an, die Personenbeförderungen vermittelt: „UBER Black“. Der Verhandlungstermin ist auf den 11. Oktober 2018 (Az. I ZR 3/16) anberaumt.