EU-Recht/Internationales Recht

Auch im Körperkontakt stehende Waren sind nicht vom Widerruf ausgeschlossen, wenn man sie einfach wieder verkehrsfähig machen kann

Der Generalanwalt des EuGH ist der Auffassung, dass Waren wie etwa Matratzen, die zwar bei bestimmungsgemäßem Gebrauch direkt mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen können, aber durch Reinigungsmaßnahmen wieder verkehrsfähig gemacht werden können, nicht unter den Begriff „versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind“ gemäß Art. 16 lit. e VRRL (2011/83/EU) fallen (Schlussanträge des Generalanwalts v. 19.12.2018, Rs. C-681/17 – slewo // schlafen leben wohnen GmbH/Sascha Ledowski).

„Champagner“ Sorbet muss nach Champagner schmecken, wenn dieser als Zutat enthalten ist

Der BGH hat entschieden, dass das Ansehen der geschützten Ursprungsbezeichnung „Champagne“ bei der Verwendung für ein als „Champagner Sorbet“ bezeichnetes Produkt dann unlauter ausgenutzt wird, wenn das Produkt als Zutat zwar Champagner enthält, jedoch nicht danach schmeckt (Urteil v. 19.07.2018, Az. I ZR 268/14 – Champagner Sorbet II).

Geoblocking-Verordnung tritt am 03. Dezember 2018 in Kraft

Wie bereits im März berichtet tritt die Geoblocking-Verordnung (VO(EU) Nr. 218/302) am
3. Dezember 2018 in Kraft. Die Geoblocking-Verordnung soll Kunden aus dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen ungehindert und diskriminierungsfrei ermöglichen. Unternehmen müssen Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung vermeiden. Verbraucher und Unternehmen, soweit diese die Ware nicht weiter verarbeiten, dürfen wegen ihrer Nationalität, ihres Wohnsitzes oder des Ortes ihrer Niederlassung beim Warenkauf im Binnenmarkt nicht unterschiedlich behandelt werden.

Flugpreise dürfen nicht in jeder beliebigen Währung angegeben werden, müssen aber auch nicht immer in „Euro“ erfolgen

Der Preis für einen Flug, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union startet, muss entweder in Euro oder in der objektiv mit dem Flug in Verbindung stehenden Landeswährung angegeben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit aktuellem Urteil entschieden (v. 15.11.2018, Rs. C-330/17).

Bietet eine natürliche Person gleichzeitig mehrere Waren auf einer Online-Plattform zum Verkauf an, ist nicht automatisch von einem Gewerbebetrieb auszugehen

Der EuGH hat darüber entschieden, ob eine natürliche Person, die auf einer Online-Plattform in acht Anzeigen neue und gebrauchte Waren zum Verkauf anbietet, als „Gewerbetreibende“ i. S. d. UGP-RL (2005/29/EG) eingestuft werden kann (Urteil v. 04.10.2018, Rs. C-105/17 – Komisia za zashtita na potrebitelite/Evelina Kamenova).

Europäisches Parlament stimmt für neue Regeln für audiovisuelle Mediendienste

Das Europäische Parlament hat am 02.10.2018 für die Umsetzung einer neuen Mediendienste-Richtlinie gestimmt.
Die überarbeiteten Rechtsvorschriften für audiovisuelle Mediendienste gelten für Rundfunkanstalten, Video-on-Demand- und Video-Sharing-Plattformen (Netflix, YouTube, Facebook, etc.) sowie Videoplattformen mit Live-Streaming. Sie sollen Kinder vor schädlichen Inhalten schützen und stellen neue Regeln für Werbezeiten auf. Zudem sollen 30% des Inhalts auf Video-on-Demand-Plattformen europäisch sein.

Generalanwalt des EuGH nimmt zu Infopflichten zum Widerrufsrecht bei Werbeprospekt mit beigefügter Bestellpostkarte Stellung

In seinen Schlussanträgen zu einem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahrenhat hat der Generalanwalt des EuGH ausgeführt, dass es unzulässig ist, wenn bei einem Werbeprospekt mit beigefügter Bestellkarte, das unter die Regelung des Art. 8 Abs. 4 VRRL (2011/83/EU) fällt, nur auf das Widerrufsrecht hingewiesen wird, ohne weitere Informationen dazu zu geben. Ein Muster-Widerrufsformular muss jedoch einem solchen Prospekt nicht beigefügt werden.

Pflicht zur Kennzeichnung von Textilerzeugnissen, aber nicht mit „100%“

Der EuGH hat über die Anforderungen an eine Etikettierung oder Kennzeichnung von Textilerzeugnissen entschieden (Urteil v. 05.07.2018, Rs. C-339/17).

In einem Verfahren vor dem LG Köln war der Verein für lauteren Wettbewerb e. V. gegen die Princesport GmbH vorgegangen. Diese habe nach Ansicht des Klägers bei der Bewerbung und beim Vertrieb von ausschließlich aus einer Faser bestehenden Textilerzeugnissen über das Internet die entsprechenden Anforderungen an Etikettierung und Kennzeichnung nicht beachtet.

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