EU-Recht/Internationales Recht

Urteil des EuGH im „Kulturchampignon“-Verfahren am 04.09.2019

Ein Fall, der die Wettbewerbszentrale seit nunmehr fast sechs Jahren beschäftigt hat, steht kurz vor dem Ende: Der EuGH wird am 04.09.2019 sein Urteil im Vorabentscheidungsverfahren zur Kennzeichnung von Kulturchampignons verkünden. Damit wird er Antworten auf die Frage geben, ob die Kennzeichnung einer Verpackung frischer Kulturchampignons mit der Angabe „Ursprung: Deutschland“ zulässig ist, wenn die Pilze in den Niederlanden aufgezogen und nur für die Ernte nach Deutschland verbracht werden. Diese Kennzeichnung hält die Wettbewerbszentrale für irreführend.

Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sind nach Ansicht des EuGH unzulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 04.07.2019 im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren entschieden, dass das Verbot, die Mindest- und Höchstsätze der HOAI zu unterschreiten bzw. zu überschreiten, nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist (EuGH, Urteil v. 04.07.2019, Rs.C-377/17 – EU-Kommission/Bundesrepublik Deutschland).

Keine Pflicht zur Bereitstellung einer Telefonnummer durch Amazon, wenn andere Kommunikationsmittel angeboten werden

Der EuGH hat entschieden, dass eine Online-Plattform wie Amazon nicht verpflichtet ist, dem Verbraucher vor Vertragsabschluss stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen, wenn sie andere Kommunikationsmittel zur Verfügung stellt, mit denen der Verbraucher effizient mit ihr in Verbindung treten kann (EuGH, Urteil v. 10.07.2019, Rs. C-649/17 – Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V./Amazon EU Sàrl).

EuGH entscheidet zu elektronischen Kommunikationsdiensten

Der EuGH hat darüber entschieden, ob die Bereitstellung einer Software mit einer „Voice over IP“ als „elektronischer Kommunikationsdienst“ i. S. d. Art. 2 lit. c Rahmen-RL (2002/21/EG) eingestuft werden kann (Urteil v. 05.06.2019, Rs. C-142/18).

Das Unternehmen Skype Communications, Herausgeberin der Kommunikationssoftware „Skype“, mit der der Nutzer einen Sprachtelefonie- und Telefonkonferenzdienst von einem Gerät zum anderen in Anspruch nehmen kann, bietet als Zusatzfunktion das sogenannte „SkypeOut“ an. Damit kann der Nutzer unter Verwendung von „Voice over IP“-Technik, der Stimmübertragung über Internetprotokoll, Telefonanrufe von einem Endgerät an einen Festnetz- oder Mobilfunkanschluss tätigen.

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