EuGH: Schwedisches Einfuhrverbot für Alkohol durch Privatpersonen verstößt gegen EU-Recht
Das Verbot der Einfuhr von alkoholischen Getränken durch Privatpersonen nach Schweden stellt eine nicht gerechtfertigte mengenmäßige Beschränkung des freien Warenverkehrs dar. Diese Maßnahme ist ungeeignet, das Ziel einer allgemeinen Beschränkung des Alkoholkonsums zu erreichen, und steht außer Verhältnis zu dem Ziel, die Jugend gegen die schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums zu schützen.