Wettbewerbsverstöße im europäischen Ausland: Kooperation zwischen BVL, Wettbewerbszentrale und vzbv
Aufgrund einer jüngst bekannt gemachten Rahmenvereinbarung kann das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Wettbewerbszentrale und den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) damit beauftragen, gegen verbraucherbezogene Wettbewerbsverstöße eines deutschen Unternehmens im europäischen Ausland vorzugehen.